Wann gilt ein Altbau als kernsaniert?
Wurden Außenwände, Dachkonstruktion, Decken, Böden, Putz, Fenster und Türen überprüft und erneuert, gilt ein Altbau als kernsaniert. Im Zuge einer Kernsanierung werden in der Regel auch Leitungen für Wasser, Elektrik und Heizung erneuert.
Womit anfangen bei einer Kernsanierung?
Auch wenn Bauherren zuerst am liebsten an ihren Visionen für Bad, Küche, Wohnzimmer und Terrasse arbeiten - grundsätzlich gilt Strukturerhalt vor Innenausbau. Bevor überhaupt an die Optik von Wänden und Boden gedacht werden kann, muss die Grundsubstanz auf Vordermann gebracht werden. Vor allem statisch-konstruktive Mängel, wie Risse und Feuchtigkeit in Wänden und Fundament, sollten zuerst behoben werden. Bei einem Fachwerkhaus steht zuerst die Reparatur der Holzkonstruktion an.
--> Guter Tipp: Von oben nach unten und von außen nach innen sanieren. Bei einer Kernsanierung also zunächst das Dach, dann die unteren Etagen in Angriff nehmen. Fassadendämmung, Fenstertausch und Einbau einer neuen Haustür erfolgen am besten zusammen und in enger Abstimmung. Danach sind Dämmung und Trockenlegungsarbeiten im Keller dran. Erst dann kommt der Einbau der Haustechnik - also Heizung, Elektroinstallation, Solaranlage und Speicher, Lüftungsanlage. Als letztes stehen Bäder und Innenausbau auf dem Plan.
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Wer hilft bei Planung und Kernsanierung?
Viele Bauherren setzen bei der Kernsanierung auch auf Eigenleistungen, um Kosten zu sparen. Das ist zum Beispiel beim Rückbau alter Einbauten, Abrissarbeiten und beim Innenausbau gut möglich. Nicht sparen sollten Eigentümer:innen aber an fachlicher Begleitung: Eine unabhängige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater hilft bei Planung und Koordinierung auf der Baustelle, sichert die Förderung, sorgt für eine fachgerechte Ausführung der wichtigen Arbeiten und verhindert Zusatzkosten durch Mängel. Bester Startpunkt für eine Kernsanierung ist ein sogenannter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Wer größere Umbauten oder Anbauten plant, muss sich vor dem Start der Sanierung auch rechtzeitig um die entsprechende Baugenehmigung kümmern.
Welche gesetzlichen Vorgaben und Nachrüstpflichten müssen bei der Kernsanierung eingehalten werden?
Grundsätzlich greift bei allen energetischen Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Dachsanierung, Fassadensanierung, neue Fenster, neue Haustür, neue Heizung) das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält gesetzliche Vorgaben für die Qualität von Bauteilen nach der Sanierung. Bei einem Eigentümerwechsel - egal ob durch Kauf oder Erbe - sind innerhalb von zwei Jahren auch bestimmte Nachrüstpflichten zu erfüllen:
Darüber hinaus gilt in vielen Bundesländern inzwischen eine Solarpflicht, die bei der Dachsanierung greift.
Was kostet eine Kernsanierung?
Je nach Umfang der Maßnahmen und Eigenleistungen ist eine Kernsanierung unterschiedlich teuer, auch in den verschiedenen Regionen unterscheiden sich die Kosten. Im Durchschnitt müssen Eigentümer mit mindestens 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. Wer viel Technik einbauen lässt oder bei der Ausstattung besondere Wünsche hat, muss mit entsprechend höheren Kosten rechnen.
Wie kann ich eine Kernsanierung finanzieren und welche Förderung gibt es?
Viele Banken bieten Sanierungs- und Modernisierungskredite zu günstigeren Konditionen an, auch ein Bausparvertrag ist eine gute Option für die Finanzierung. Darüber hinaus kann inzwischen auch die Riester-Förderung für eine energetische Sanierung genutzt werden.
Wer sein Haus zum Effizienzhaus saniert, kann die günstige Effizienzhaus-Förderung der KfW für die Finanzierung nutzen. Diese ist an das Erreichen bestimmter energetischer Standards geknüpft. Besonders hoch ist die Förderung für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB). So werden Gebäude bezeichnet, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent in Deutschland gehören. Auch das Programm "Jung kauft Alt" ist speziell auf den Altbau-Kauf und die Sanierung zum Effizienzhaus zugeschnitten, hat aber hohe Hürden.
Wer sein Haus lieber Schritt für Schritt in Einzelmaßnahmen saniert, findet auch dafür die passende Förderung: Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür) werden vom BAFA gefördert, die neue Heizung von der KfW. Bei Arbeiten in Eigenleistung sind die Materialkosten förderfähig.
Wie lange dauert eine Kernsanierung?
Das ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem vom Umfang der geplanten Maßnahmen ab - von wenigen Monaten bis mehreren Jahren ist alles möglich. Vor allem, wer viele Arbeiten in Eigenleistung erbringt, sollte den zeitlichen Aufwand nicht unterschätzen! Wer es besonders eilig hat mit dem Bezug des sanierten Eigenheims sollte sich das Konzept "Sanierungssprint" ansehen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
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