Wer sein Haus nicht pflegt, muss auf Dauer deutlich mehr in die Sanierung der Schäden investieren, als für die laufende Instandhaltung nötig wäre. Deshalb raten Experten zur systematischen Pflege der immobilie. So wie die Wartung beim Auto lohnt sich das, schließlich wollen wir lange darin wohnen. Auch wer den Wiederverkauf eines Tages plant, zum Beispiel um die Familienimmobilie gegen eine seniorengerechte einzutauschen, der tut gut daran, die laufende Instandhaltung zu dokumentieren, Rechnungen für Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen aufzuheben. Denn Kaufinteressenten und Nachfolger können daran den Erhaltungszustand ablesen. Oft genug aber sind ältere Bewohner mit der Größe der Immobilie überfordert, nötige Instandhaltungsmaßnahmen bleiben aus. Manchmal fehlen auch die finanziellen Mittel oder eine Immobilie steht länger leer. Das Ergebnis ist ein Sanierungsstau und die Bewohner oder auch Käufer stehen vor einem riesigen Aufgabenberg.
Tipp 1: Überblick verschaffen - Sachverständiger hält Ist-Zustand fest
Erst, wenn die Immobilie systematisch begutachtet wird, lassen sich sinnvolle Instandhaltungsarbeiten und bauphysikalisch aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen für die Zukunft definieren, die dann Schritt für Schritt umgesetzt werden. Das Problem: Viele Eigentümer vernachlässigen die regelmäßige Pflege und beginnen dann irgendwo mit der größeren Sanierung, manche bei der Fassade, andere bei der Heizung, wieder andere bei Fenstern oder Dach. Sie suchen Handwerker und lassen sich Angebote machen.
Weil sie dabei den Handwerkern auch die Lösungsvorschläge überlassen, kommen viele unterschiedliche Angebote heraus, die sich inhaltlich und finanziell nicht miteinander vergleichen lassen und von denen viele dem Gebäude eher schaden als nutzen. Außerdem muss bedacht werden, dass jede Maßnahme am Altbau bauphysikalische Konsequenzen nach nach sich zieht. Wir können nicht einfach ein Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) auf die Fassade kleben, ohne vorher genau zu berechnen, wie es aufgebaut sein muss. Wird das nicht oder falsch berechnet, besteht die große Gefahr, dass Eigentümer:innen sich Feuchte- und in der Folge Schimmelschäden ins Haus holen. Am Anfang steht deshalb immer die Analyse: Was für ein Haus haben wir, in welchem Zustand ist die Substanz, in welchem die Haustechnik? Welche Schäden hat das Objekt und was hat diese verursacht?
Tipp 2: Maßnahmen festlegen - Energieberatung hilft bei Sanierungsplanung
Wer seine Sanierung und Instandhaltung mit System angehen will, braucht sachverständige Unterstützung. Nur so kann er seinen ganz persönlichen Sanierungs- und Instandhaltungsplan entwickeln, Schäden vermeiden und den Wert der Immobilie erhalten. Halten sich die Eigentümer später an die mit Experten entwickelten Arbeitsschritte, ist ihre Immobilie stets in Ordnung und technisch auf der Höhe der Zeit. Beim Wiederverkauf macht sich das positiv bemerkbar. Ein guter Ausgangspunkt für die Sanierung ist deshalb eine Energieberatung. Ein Großteil der Kosten dafür wird sogar durch einen Zuschuss vom BAFA abgedeckt. Aus der Energieberatung ergeben sich je nach Haus unterschiedliche Sanierungsempfehlungen, die sinnvollerweise auch in einer bestimmten Reihenfolge erledigt werden sollten, damit durch die Sanierung keine Schäden entstehen. Zusammen mit dem Experten überlegen Eigentümer eine sinnvolle und ins Budget passende Reihenfolge und Zeit- und Kostenplanung. Festgehalten wird das ganze in einem sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der bei der Förderung auch noch Bonuspunkte sichert.
Tipp 3: Kassensturz bringt Klarheit über Finanzen - Förderung entlastet Budget
Nicht immer kann ein Sanierungsstau auf einen Rutsch behoben werden, denn oft sind die finanziellen Mittel begrenzt. Umso wichtiger ist es für Eigentümer, sich rechtzeitig zum Thema Förderung zu informieren, denn Zuschüsse und günstige Förderkredite entlasten das Budget erheblich! Darüber hinaus bringt ein Kassensturz Überblick zu den finanziellen Mitteln: Wie viel haben wir auf der hohen Kante? Gibt es vielleicht einen Bausparvertrag, der eingesetzt werden kann?
Hier eine kleine Übersicht, welche Sanierungsmaßnahmen mit welchem Budget machbar sind:
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
Antwort lesen »Für die Heizung können Sie die KfW-Förderung der Wärmepumpe beantragen. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 70 ...
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