1. Suchen Sie sich einen unabhängigen Sachverständigen
Bei größeren Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel ist es ratsam, zunächst unabhängige Sachverständige zu beauftragen. Diese finden ohne wirtschaftliches Eigeninteresse die Ursache heraus und zeigen auf, wie der aktuelle Schaden behoben und ein Wiederauftreten in Zukunft vermieden werden kann. Bei der Auswahl der Sachverständigen sollte darauf geachtet werden, dass sie die nötige Qualifikation und Erfahrung mitbringen. Auf Nummer sicher geht man mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer gelistet sind oder beim Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. erfragt werden können. Eine weitere gute Anlaufstelle ist das Netzwerk Schimmelpilzberatung mit mehreren Standorten in Deutschland. Auch wenn Sachverständige erst einmal Geld kosten, können so viel Ärger und unnötige Kosten aufgrund unsachgemäßer Maßnahmen gespart werden.
2. Beauftragen Sie ausschließlich qualifizierte Fachfirmen
Um Feuchtigkeit und Schimmel fachgerecht zu beseitigen, bedarf es einer besonderen Qualifikation und viel Erfahrung. Ansprechpartner für die Sanierung von Schimmelschäden sind zum Beispiel die Sanierungsfachkräfte vom Bundesverband Schimmelpilzsanierung e.V. (BSS), die ihre Sachkunde nachweisen und sich ständig weiterbilden müssen. Auch der Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV) sowie die Energieberatungsstellen der Verbraucherzentrale helfen bei der Vermittlung von Fachfirmen weiter. Die richtige Fachfirma ist wichtig, denn falsche Maßnahmen in Unkenntnis der Ursachen können zu noch größeren Schäden führen. Wer vorher einen unabhängigen Sachverständigen hinzugezogen hat, kann diesen nach Ende der Sanierungsmaßnahmen noch einmal zur Kontrolle kommen lassen.
3. Fragen, die Sie vor Auftragsvergabe stellen sollten
Erkundigen Sie sich bei dem Unternehmen nach den eingesetzten Methoden und den Qualifizierungen der Mitarbeiter. Machen diese regelmäßig Fortbildungen, wurden schon viele Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmel behoben? Fragen Sie nach Zeugnissen und Referenzen. Erkundigen Sie sich, ob nach dem Sanierungs-Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Ursachensuche und Sanierung von Schimmel in Innenräumen vorgegangen wird. Misstrauen Sie Methoden, die im Ausland patentiert sind und sensationelle Wirkung versprechen.
4. Holen Sie konkrete Angebote ein
Lassen Sie sich vor der Sanierung genau über die einzelnen Arbeitsschritte der Sanierung informieren. Auch Schutzmaßnahmen für die Bewohner sollten Thema im Vorfeld sein. Bei größeren Sanierungsvorhaben ist es empfehlenswert, ein weiteres Angebot einzuholen. Die Angebote sollten nicht allgemein gehalten sein, sondern sich konkret auf den Fall beziehen und eine verbindliche Kalkulation enthalten.
5. Bevorzugen Sie Fachfirmen aus der Region
Entsprechende Qualifikation vorausgesetzt ist es immer gut, einen Ansprechpartner in der Nähe zu haben. Bei auftretenden Schwierigkeiten können die Experten schnell vor Ort sein. Fragen Sie nach Referenzkunden aus der Umgebung. Gute Fachfirmen werden Ihnen sicher gerne entsprechende Kontakte zu ehemaligen Kunden herstellen. Fragen Sie Freunde und Bekannte nach dem Unternehmen. Gute Fachleute sprechen sich herum.
6. Gefährdungen während der Sanierung ausschließen
Vor dem Beginn der Sanierung ist es wichtig, wie die Bewohner und auch die betroffenen Räume während der Sanierungsarbeiten vor den freiwerdenden Schimmelsporen und Staub geschützt werden können. Eventuell dürfen manche Räume während der Sanierung nicht benutzt werden, Möbel oder Gegenstände müssen entfernt werden. Lassen Sie sich über die eventuellen Risiken der verwendeten Chemikalien, Farben oder Baustoffe aufklären.
7. Endkontrolle sowie Reinigung vereinbaren
Die vor der Sanierung festgelegten Einzelschritte sollten regelmäßig auf eine erfolgreiche Durchführung protokolliert werden. Gibt das Unternehmen eine Garantieleistung? Wichtig ist hierbei, dass sich die Gewährleistung nicht nur auf die verwendeten Produkte, sondern auch auf die Ausführung der Arbeiten bezieht. Erkundigen Sie sich, ob das Unternehmen nach der erfolgreichen Sanierung eine Grundreinigung der betroffenen Räume durchführt.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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