Ohne Schutzsystem kann sich durch einen Blitzeinschlag die enorme Energie im Haus unkontrolliert entladen – dadurch entsteht nicht nur Brandgefahr, auch die sensible Technik in Haus oder Wohnung kann Schaden nehmen. Gefährlich hohe Spannung entsteht auch, wenn sich ein Blitz in näherer Umgebung entlädt. Eine solche Überspannung verbreitet sich bis zu einem Umkreis von zwei Kilometern und kann ebenfalls die elektrische Anlage beschädigen. Deshalb empfehlen Experten einen fachgerecht installierten äußeren und inneren Blitzschutz, der die Energie kontrolliert in die Erde ableitet, Überspannungen ausgleicht und so im Ernstfall Leben rettet. Hausbesitzer sollten sich für die Planung und Installation an einen Blitzschutz- oder Elektrofachbetrieb wenden, der das Schutzsystem angepasst an die vorhandene Elektroinstallation einbauen kann.
Blitzableiter schützt bei direktem Einschlag
Der äußere Blitzschutz besteht aus insgesamt drei Komponenten – Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung – die nach dem Prinzip des faradayschen Käfigs den Blitz abfangen und auf ungefährliche Weise in den Erdboden leiten. Die Fangeinrichtung wird auf dem Hausdach installiert und dient im Ernstfall als Einschlagstelle. Von hier wird die Blitzenergie an die Ableitungen weitergegeben. Über diese und die Erdungsanlage, das kann ein Fundamenterder sein, gelangt der Blitzstrom kontrolliert in den Erdboden und wird dort verteilt. Der äußere Blitzschutz schützt das Gebäude somit vor Brand aufgrund eines direkten Blitzeinschlags.
Mehrstufiger Überspannungsschutz sichert elektrische Geräte im Haus
Immer mehr technische Geräte kommen im Alltag zum Einsatz. Neben dem teuren Kaffeevollautomaten gehören oft auch Flachbildfernseher, Spielekonsole, Soundsystem und Computer dazu. Damit bei einem Gewitter die sensible Technik nicht beschädigt wird und wichtige gespeicherte Dateien wie Verträge, oder auch die Urlaubsfotos und Lieblingsvideos verloren gehen, ist ein mehrstufiger Überspannungsschutz unabdingbar. Dieser besteht aus dem Blitzstrom-Ableiter, einem Überspannungsableiter sowie dem Endgeräteschutz. Der Blitzstrom-Ableiter wird vom Fachmann direkt am elektrischen Hausanschlusskasten oder im Zählerschrank installiert. Bei Gewittern leitet er hohe Blitzteilströme zur Erde ab. Die verbleibende Überspannung im Leitungsnetz wird vom Überspannungsableiter im Stromkreisverteiler reduziert. Blitz- und Überspannungsableiter können auch in einem Kombi-Gerät miteinander verbunden sein. Schließlich schützt der Endgeräteschutz in Form von Steckdosen mit integriertem Überspannungsschutz oder als Überspannungsschutzstecker die angeschlossenen Geräte.
Nur die Kombination aus äußerem Blitzschutz und mehrstufigem Überspannungsschutz schützt die elektrischen Geräte wirksam vor direkten Blitzeinschlägen und gegen Überspannungen.
Hier gibt es elektrische sowie wasserführende Systeme. Beide bringen Wärme in den Boden ein, um diesen frost- bzw. eisfrei zu halten. ...
Antwort lesen »Die Dämmung unter der Fußbodenheizung ist nicht förderrelevant. Für ein technisch funktionierendes System sollten Sie aber den Vorgaben der ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht korrekt. Eine Förderung der Fenster ist möglich, wenn diese die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen. Sie müssen ...
Antwort lesen »Das funktioniert in aller Regel nicht, da der Strom auch nicht eindeutig zuordenbar ist. Sie können bei Ihrem Anbieter um einen Rabatt oder ...
Antwort lesen »Allein auf Grundlage der Bauteile sollte das funktionieren. Hier kommt es darauf an, dass die Fenster das energetisch schlechteste Bauteil ...
Antwort lesen »Grundsätzlich besteht bei der Förderung einer Heizung eine mindestens 10-jährige Nutzungspflicht. Setzen Sie die Anlage früher außer ...
Antwort lesen »Nachträglich erfolgt hier in der Regel keine Prüfung der JAZ. Die "jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ ƞs ist im Zuge der ...
Antwort lesen »Die Dampfsperre gehört immer auf die warme Seite der Konstruktion – in diesem Fall also unter die Dämmung aus Mineralwolle. Diese sollten ...
Antwort lesen »Wie Sie die Förderung für eine Klimaanlage richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so ...
Antwort lesen »Sofern es sich um unterschiedliche Maßnahmen handelt, ist eine Kombination problemlos möglich. Wichtig ist, dass Sie Kosten strikt teilen ...
Antwort lesen »Hier haben Sie leider keine Möglichkeit. Die Heizungsförderung darf nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer beantragen. Den ...
Antwort lesen »Ja, das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass Sie bzw. Ihr Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Förderung problemlos und ohne Folgekosten stornieren. Zu beachten ist allerdings Folgendes: Möchten ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen aus der Ferne leider keine fundierte Antwort geben. Denn diese hängt vom aktuellen Zustand ab. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine freie Verschiebung der Kosten zwischen BAFA- und KfW-Maßnahmen nicht möglich. Maßgeblich sind ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein Kaltdach über einem unbeheizten Dachboden, sollte die Dämmung in oder auf der obersten Geschossdecke erfolgen. Sie ...
Antwort lesen »Eine Entscheidung ist hier immer individuell zu treffen. Entscheidend sind dabei unter anderem folgende Punkte: die selbständige ...
Antwort lesen »In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass Sie die Kosten eindeutig der geförderten Maßnahme zuordnen und keine anderen Kosten mit anrechnen. Nach Aussagen des BAFA ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
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