Was viele vergessen: Als erstes sollte aus Sicherheitsgründen immer der Strom abgestellt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern! Außerdem ist eine sorgfältige Dokumentation der Schäden unumgänglich – direkt nach Schadenseintritt sollte daher eine lückenlose Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände erstellt werden. Oftmals ist es auch sinnvoll, beschädigte Dinge als Schadensnachweis zu verwahren und Fotos zu machen. Ist das Wasser einmal im Keller, sollte man in jedem Fall die richtige Reihenfolge der wichtigsten Punkte einhalten – diese Checkliste hilft dabei.
1. Strom abstellen
Steht der Keller unter Wasser, sind oft auch Zählerschrank und elektrische Anlage überflutet. Hier besteht Lebensgefahr, wenn der Strom nicht abgestellt wird!
2. Dokumentation für die Versicherung
Schäden fotografieren, Liste beschädigter Gegenstände erstellen, erreichten Wasserstand markieren
3. Gefahrenquellen erkennen und beseitigen
Selbstschutz, zum Beispiel mit richtiger Kleidung und Gummistiefeln (insbesondere bei Fäkalien im Wasser). Bei ausgelaufenen Schadstoffen (z.B. Öl, Farben) Feuerwehr verständigen, nicht rauchen
4. Aufräumen und Wasser im Keller auspumpen
Nach Absprache mit der Versicherung kann der Keller per Tauchpumpe (i.d.R. im Baumarkt leihbar) freigepumpt werden, ggf. durch Unterstützung der Feuerwehr
5. Elektrische Anlage sichern
Elektroinstallationen vor Wiederinbetriebnahme vom Fachbetrieb prüfen lassen
6. Keller möglichst schnell trocknen, Schimmelbefall vorbeugen
Nach dem Leerpumpen lüften, Entfeuchter aufstellen, bei Bedarf Wasserschäden sanieren. Besonders im Sommer sollte der Keller schnell getrocknet werden, um Schimmel zu vermeiden. Das ist keine Aufgabe für Heimwerker, sondern für einen regionalen Fachbetrieb.
7. Durchfeuchtete Dämmung trocknen
Falls eine vorhandene Dämmung im Keller feucht wurde, fachgerecht trocknen lassen. Informationen zum Verhalten von Dämmstoffen bei Hochwasser/Überflutung
8. Bauliche Vorkehrungen gegen Wasser im Keller treffen
Damit es gar nicht erst zu dem Fall "Wasser im Keller" kommt oder bei einer Sanierung nach dem Schadensfall, lohnt es sich den Keller mit baulichen Vorkehrungen sicher gegen Überflutungen zu machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Lichtschächte, wasserdichte Kellerfenster und Rückstausicherungen.
Was kostet eine Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort