Das Thema Schallschutz bei Altbauten gilt als kompliziert: Was nicht direkt beim Hausbau berücksichtigt wurde, muss später teuer und aufwändig nachgebessert werden, und mit manchen Schwachstellen müssen sich die Bewohner letztlich arrangieren. Manche Maßnahmen lassen sich jedoch relativ kostengünstig und bewohnerschonend durchführen. Ein genaueres Hinsehen lohnt sich.
Unterschieden werden hauptsächlich Körperschall bzw. Trittschall – erzeugt durch Schwingungen "harter" Bauteile – und Luftschall, der durch Lärm von außen entsteht, wie z.B. Verkehrslärm, Stimmen und Musik. Gegen Körperschall / Trittschall hilft aus bauphysikalischer Sicht nur eine aufwendige Entkopplung der Bauteile durch weiche Zwischenlagen. Gegen Luftschall hilft einerseits "Masse", also schwere Bauteile, andererseits aber auch die Verfüllung von Hohlräumen mit speziellen Dämmstoffen im Einblasverfahren. Nach dem Einbringen der Einblasdämmung muss die Luftschallenergie nicht mehr bloß leichte Luftmoleküle bewegen, sondern erheblich schwerere Dämmfasern in Schwingung bringen. Nach wenigen Zentimetern durch Steinwolle- oder Zellulosefasern ist diese Energie erschöpft.
Da es zwischen Körper- und Luftschall auch Wechselwirkungen gibt, sollten Hausbesitzer die einzelnen Maßnahmen nicht unabhängig voneinander betrachten, sondern mit verschiedenen Maßnahmen den Schallschutz Schritt für Schritt verbessern.
Luftschall: Einblasdämmung ist die kostengünstige Maßnahme zur Schallschutz-Verbesserung
Für eine Verbesserung des Schallschutzes an lauten Straßen oder in Flughafennähe muß der Schallwiderstand der Außenbauteile verbessert werden, also der Außenwände, Fenster und des Dachs. Für Dächer, zweischaliges Mauerwerk und für die Innendämmung von Außenwänden ist die Einblasdämmung sowohl die kostengünstigste als auch die wirksamste Möglichkeit, um nicht nur den Schallschutz, sondern auch den (winterlichen) Wärmeschutz und den (sommerlichen) Hitzeschutz zu verbessern.
Körperschall: Einblasdämmung mit anderen Maßnahmen kombinieren
Lärm von den Reihenhausnachbarn lässt sich wirkungsvoll eindämmen. Eine Einblasdämmung ist ideal, um den Spalt zwischen den Haustrennwänden zu verfüllen und damit für mehr Ruhe zu sorgen.
Schwieriger wird es bei Problemen mit Trittschall. Eine klassische Trittschalldämmung ist zwar bauphysikalisch richtig und wirkungsvoll, aber auch recht teuer und zieht weitere Sanierungsmaßnahmen nach sich (neuer Bodenbelag, Anpassungen bei den Zimmertüren und Treppen). Einfacher und kostengünstiger ist es, wenn zunächst die Boden/Decken-Hohlräume der Geschossdecke mit einer Einblasdämmung verfüllt werden. Das dämpft sowohl die Luftschallübertragung, als auch den "körperschallbegleitenden Luftschall" (den Halleffekt) und bringt eine erste Verbesserung des Schallschutzes bei überschaubaren Kosten von rund 30 Euro je Quadratmeter (Beispiel einer Zellulose-Einblasdämmung). Reicht die Einblasdämmung dann als Schallschutz nicht aus, können weitere Maßnahmen wie eine Trittschalldämmung oder eine abgehängte Decke folgen.
Auch die Installationsschächte sind im Haus Schallübertragungswege. Sie verbinden übereinanderliegende Etagen und durchbrechen die Geschossdecke. Eine Schallübertragung durch die Installationsschächte kann durch eine Einblasdämmung mit Steinwolle wirkungsvoll gestoppt werden.
Vorteile einer Einblasdämmung beim Schallschutz
Gefürchtet ist beim Schallschutz der so genannte "Schlüssellocheffekt": Schon durch kleinste Lücken in der Dämmung kann der Schallschutz wieder zunichte gemacht werden. Eine Einblasdämmung kann hier ihre Vorteile besonders ausspielen. Dadurch, dass die Einblasdämmung auch engste Spalten und Ritzen ausfüllt, ist eine lückenlose Schalldämmung möglich.
Zwei Dämmstoffe haben sich beim Schallschutz mittels Einblasdämmung aufgrund ihrer Faserstruktur besonders bewährt: Zellulose und Steinwolle.
Weiterlesen: Abgehängte Decke im Altbau für mehr Schallschutz
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Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
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Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
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Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
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Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
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