Das Thema Schallschutz bei Altbauten gilt als kompliziert: Was nicht direkt beim Hausbau berücksichtigt wurde, muss später teuer und aufwändig nachgebessert werden, und mit manchen Schwachstellen müssen sich die Bewohner letztlich arrangieren. Manche Maßnahmen lassen sich jedoch relativ kostengünstig und bewohnerschonend durchführen. Ein genaueres Hinsehen lohnt sich.
Unterschieden werden hauptsächlich Körperschall bzw. Trittschall – erzeugt durch Schwingungen "harter" Bauteile – und Luftschall, der durch Lärm von außen entsteht, wie z.B. Verkehrslärm, Stimmen und Musik. Gegen Körperschall / Trittschall hilft aus bauphysikalischer Sicht nur eine aufwendige Entkopplung der Bauteile durch weiche Zwischenlagen. Gegen Luftschall hilft einerseits "Masse", also schwere Bauteile, andererseits aber auch die Verfüllung von Hohlräumen mit speziellen Dämmstoffen im Einblasverfahren. Nach dem Einbringen der Einblasdämmung muss die Luftschallenergie nicht mehr bloß leichte Luftmoleküle bewegen, sondern erheblich schwerere Dämmfasern in Schwingung bringen. Nach wenigen Zentimetern durch Steinwolle- oder Zellulosefasern ist diese Energie erschöpft.
Da es zwischen Körper- und Luftschall auch Wechselwirkungen gibt, sollten Hausbesitzer die einzelnen Maßnahmen nicht unabhängig voneinander betrachten, sondern mit verschiedenen Maßnahmen den Schallschutz Schritt für Schritt verbessern.
Luftschall: Einblasdämmung ist die kostengünstige Maßnahme zur Schallschutz-Verbesserung
Für eine Verbesserung des Schallschutzes an lauten Straßen oder in Flughafennähe muß der Schallwiderstand der Außenbauteile verbessert werden, also der Außenwände, Fenster und des Dachs. Für Dächer, zweischaliges Mauerwerk und für die Innendämmung von Außenwänden ist die Einblasdämmung sowohl die kostengünstigste als auch die wirksamste Möglichkeit, um nicht nur den Schallschutz, sondern auch den (winterlichen) Wärmeschutz und den (sommerlichen) Hitzeschutz zu verbessern.
Körperschall: Einblasdämmung mit anderen Maßnahmen kombinieren
Lärm von den Reihenhausnachbarn lässt sich wirkungsvoll eindämmen. Eine Einblasdämmung ist ideal, um den Spalt zwischen den Haustrennwänden zu verfüllen und damit für mehr Ruhe zu sorgen.
Schwieriger wird es bei Problemen mit Trittschall. Eine klassische Trittschalldämmung ist zwar bauphysikalisch richtig und wirkungsvoll, aber auch recht teuer und zieht weitere Sanierungsmaßnahmen nach sich (neuer Bodenbelag, Anpassungen bei den Zimmertüren und Treppen). Einfacher und kostengünstiger ist es, wenn zunächst die Boden/Decken-Hohlräume der Geschossdecke mit einer Einblasdämmung verfüllt werden. Das dämpft sowohl die Luftschallübertragung, als auch den "körperschallbegleitenden Luftschall" (den Halleffekt) und bringt eine erste Verbesserung des Schallschutzes bei überschaubaren Kosten von rund 30 Euro je Quadratmeter (Beispiel einer Zellulose-Einblasdämmung). Reicht die Einblasdämmung dann als Schallschutz nicht aus, können weitere Maßnahmen wie eine Trittschalldämmung oder eine abgehängte Decke folgen.
Auch die Installationsschächte sind im Haus Schallübertragungswege. Sie verbinden übereinanderliegende Etagen und durchbrechen die Geschossdecke. Eine Schallübertragung durch die Installationsschächte kann durch eine Einblasdämmung mit Steinwolle wirkungsvoll gestoppt werden.
Vorteile einer Einblasdämmung beim Schallschutz
Gefürchtet ist beim Schallschutz der so genannte "Schlüssellocheffekt": Schon durch kleinste Lücken in der Dämmung kann der Schallschutz wieder zunichte gemacht werden. Eine Einblasdämmung kann hier ihre Vorteile besonders ausspielen. Dadurch, dass die Einblasdämmung auch engste Spalten und Ritzen ausfüllt, ist eine lückenlose Schalldämmung möglich.
Zwei Dämmstoffe haben sich beim Schallschutz mittels Einblasdämmung aufgrund ihrer Faserstruktur besonders bewährt: Zellulose und Steinwolle.
Weiterlesen: Abgehängte Decke im Altbau für mehr Schallschutz
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Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
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Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
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Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
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