Tipp 1: Heizung auch bei Abwesenheit auf niedriger Stufe laufen lassen
Eigentümer wünschen sich überschaubare Energiekosten. So wird die Heizung heruntergeregelt, wenn niemand zu Hause ist. Sinken allerdings die Temperaturen unter die Frostgrenze, steigt das Risiko von Frostschäden bei Wasserleitungen und Heizung. Selbst bei längerer Abwesenheit der Bewohner sollten daher Heizkörper zumindest auf kleiner Stufe angeschaltet bleiben, damit Wasser im Heizkreislauf zirkuliert. Vor der Abreise steht deshalb auch ein Check, ob ausreichend Brennstoff vorrätig ist, um die Heizung zu versorgen.
Tipp 2: Fenster auch in unbeheizten Räumen nicht dauerhaft geöffnet lassen
Fenster und Lüftungsöffnungen in unbeheizten Räumen – zum Beispiel unter dem Dach oder im Keller – sind Eintrittspforten für Kälte. Daher sollten sie nie dauerhaft geöffnet sein, sondern nur zur "Stoßlüftung" aufgemacht und dann wieder fest verschlossen werden. Wasser führende Leitungen in solchen Räumen sollten vor dem Winter, wenn möglich, vollständig entleert werden.
Tipp 3: Wasserleitungen im Freien besonders schützen
Wasserleitungen, die ins Freie führen und im Sommer beispielsweise an Rasensprenger oder sonstige Bewässerungsanlagen angeschlossen sind, sind besonders frostgefährdet. Zuleitungen nach draußen sollten vor Winterbeginn komplett entleert und abgesperrt werden.
Tipp 4: Solaranlage auf Frostsicherheit checken
Bevor es kalt wird, muss bei Solarthermie-Anlagen sichergestellt sein, dass diese auf Frostsicherheit kontrolliert wurden.
Tipp 5: Eingefrorene Wasserleitungen richtig auftauen
Eine eingefrorene Wasserleitung sollte in keinem Fall mit einer Lötlampe oder einem anderen offenen Feuer aufgetaut werden. Denn das kann die Leitung zusätzlich beschädigen und aufgrund der großen Hitzeentwicklung einen Brand verursachen. Zum Auftauen sind ausschließlich sichere und geeignete Wärmequellen zu verwenden wie heiße Tücher oder spezielle Auftaugeräte. Im Zweifel – und vor allem, wenn Lecks zu erwarten sind - sollten Eigentümer besser einen Sanitär-Fachbetrieb kontaktieren. Weitere Tipps zum Umgang mit Frostschäden und Lecks sowie zum Auftauen eingefrorener Wasserleitungen können Sie hier nachlesen.
Tritt bei aller Vorsicht nach einer Frostperiode dennoch Leitungswasser aus einer schadhaften Leitung aus, deckt in der Regel die private Wohngebäudeversicherung den Schaden ab. Für Möbel und anderen Hausrat, die als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden, kommt die Hausratversicherung auf. Voraussetzung ist bei beiden Versicherungen, dass die Policen Risiken durch Leitungswasser einschließen.
Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort