Irrtum Nr. 1: Auf eine Steckdose mehr oder weniger kommt es nicht an
Steckdosen oder auch Leuchtenauslässe fehlen öfter, als man denkt – zum Beispiel, wenn Zimmer im Laufe der Jahre umgeräumt oder anders genutzt werden. Eine vorausschauende Planung bei der Modernisierung ist daher enorm wichtig. Denn liegen die Stromkreise erst einmal unter Putz und wurden die verschiedenen Auslässe positioniert, sind die Nutzungsmöglichkeiten der heimischen Elektroanlage auf Jahre festgelegt. Also lieber zu viel als zu wenig einplanen. Ein Beispiel: In einem bis zu 20 Quadratmeter großen Wohnzimmer sind elf Steckdosen und drei Kommunikationsanschlüsse für Telefon, PC, Radio und Fernseher das Minimum für einen zeitgemäßen Standard.
Irrtum Nr. 2: Fehlen Steckdosen, hilft ein Mehrfachstecker
Steckdosenleisten sollten nicht als Dauerlösung genutzt oder sogar hintereinander geschaltet werden. Der Einsatz vieler Geräte über Mehrfachsteckdosen überfordert schnell die Steckdosenleiste, was zu Wärmeentwicklung führt und schlimmstenfalls einen Brand auslösen kann. Sind nicht genügend Steckdosen vorhanden, sollte die bestehende Elektroinstallation besser nachträglich erweitert werden, zum Beispiel mit so genannten Sockelleistenkanälen und Aufputzinstallationskanälen mit integrierten Steckdosen.
Irrtum Nr. 3: Solange der Kirchturm höher ist als mein Haus, muss ich mir um Blitzeinschlags keine Sorgen machen
Verlassen sollte man sich darauf besser nicht. Der einzig wirksame Schutz vor Gewitterschäden ist eine fachgerecht installierte Blitzschutzanlage. Ein anderer weitverbreiteter Irrglaube ist der, dass Blitzableiter Blitze erst recht anziehen würden. Richtig ist, dass selbst Blitzeinschläge in einem Umkreis von bis zu zwei Kilometern ihren Weg über die Leitungen ins Haus finden und dort Überspannungsschäden verursachen können. Schnell sind so empfindliche Geräte wie Computer oder Telefon lahmgelegt. Ein mehrstufiges Blitzschutzsystem aus Blitz- und Überspannungsschutz leitet die Blitzenergie kontrolliert in die Erde ab und gleicht Überspannungen zuverlässig aus.
Irrtum Nr. 4: Wozu ein Rauchwarnmelder? Einen Brand bemerkt man wegen Hitze und Rauch selbst noch rechtzeitig.
Zwei Drittel aller Brandopfer werden im Schlaf überrascht. Besonders gefährlich ist der Rauch. Eine Rauchvergiftung wirkt bereits nach zwei Minuten oder ein paar tiefen Atemzügen tödlich. Aber auch in der Küche wird schnell einmal ein Topf auf dem Herd vergessen, so dass es zu einem Brand kommt. Ein Rauchwarnmelder schlägt rechtzeitig Alarm und rettet im besten Falle Leben. Daher ist er in vielen Bundesländern bereits Pflicht und wird bei einer Modernisierung automatisch installiert. Im Einfamilienhaus sollten Rauchwarnmelder miteinander vernetzt werden. So hört man auch im Schlafzimmer, wenn im Kinderzimmer ein Rauchwarnmelder angesprochen hat. Sind Elektroinstallationsrohre vorhanden, ist die Vernetzung auch nachträglich ohne großen Aufwand möglich.
Irrtum Nr. 5: Ein Stromkreis pro Raum genügt
Das kommt auf die Nutzung der jeweiligen Räume an. Mehrere Stromkreise sind beispielsweise in der Küche notwendig. Einen Festanschluss mit eigenem Stromkreis benötigen der Elektroherd, Dampfgarer und Kochfelder in Einbauküchen, die nicht mit dem Backofen in einem Kombigerät integriert sind. Der Anschluss aller anderen Geräte erfolgt über Steckdosen. Um die Elektroinstallation nicht zu überlasten, benötigen auch diese ab einer Anschlussleistung von 2.000 Watt einen eigenen Stromkreis. Hierzu zählen der Geschirrspüler, Backöfen und auch viele Mikrowellengeräte.
Irrtum Nr. 6: Ein Smart Home ist nur etwas für große, ganz moderne Häuser
Aus jedem normalen Haus kann ein Smart Home werden, das mehr Komfort bietet und für weniger Energieverbrauch sorgt. Hausautomation bedeutet, dass viele Abläufe im Haus selbsttätig erfolgen. Die schlaue Technik im Smart Home denkt mit und reguliert zum Beispiel die Heizung automatisch, sobald ein Fenster geöffnet wird. Inzwischen gibt es dafür einfache Lösungen auf Funkbasis, die sämtliche gebäudetechnischen Komponenten miteinander vernetzen. Alle Informationen werden über entsprechende Schnittstellen untereinander verteilt. Intelligent wird dieses System durch das Zusammenspiel von Sensoren und Aktoren, also Steuer- und Regeleinrichtungen wie Raumtemperaturregler, Bewegungssensoren, Regen-, Wind- und Außentemperatur- oder Helligkeitssensoren sowie automatische Motorantriebe für die Rollläden und Jalousien.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort