Drinnen dreht der Staubsauger-Roboter seine Runden, draußen trimmt der smarte Rasenmäher eigenständig das Gras, die Heizkörper regeln sich selbst über ein intelligentes Thermostat: Fast jeder zweite Haushalt ist derzeit smart. 46 Prozent der Menschen in Deutschland geben an, mindestens eine Smart-Home-Technologie im Einsatz zu haben. Das ergab eine repräsentative Befragung unter 1.193 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die Sprachsteuerung wird im Smart Home dabei immer bedeutender.
Die Gründe für den vermehrten Einsatz der intelligenten Technik liegen auf der Hand: Interesse an technischen Neuentwicklungen, mehr Komfort, mehr Energieeffizienz und auch eine längere Selbstständigkeit im Alter.
Das Problem: Immer noch sind Smart-Home-Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf dem Markt. Erst seit Ende 2024 legt der sogenannte Cyber Resilience Act (CRA) als erste europäische Verordnung ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte fest. Aber erst Ende 2027 müssen neu in Verkehr gebrachte Produkte alle Anforderungen aus dem CRA erfüllen.
Passwörter, Updates, Heimnetzwerk: Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Regelmäßig die Software der Geräte aktualisieren und bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter ändern? Das machen längst nicht alle Haushalte! Viele Nutzer:innen lassen die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert und achten nicht auf notwendige Sicherheits-Updates. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also deutlich zu kurz! Auch bei der Anschaffung der Geräte achten längst nicht alle auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung und nur ein Bruchteil der Haushalte verzichtet darauf, Smart-Home-Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden! Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart-Home-Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart-Home-Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden - jedes Gerät sollte ein eigenes, individuelles Passwort erhalten.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren. Nach Möglichkeit sollten automatische Updates bei den Geräten aktiviert sein.
--> Wichtig: Geräte, für die keine Updates zur Verfügung gestellt werden, sind ein Sicherheitsrisiko. Bei ihnen bleiben Schwachstellen offen und können ausgenutzt werden, Angreifer können sich auf diese Weise Zugang zu den Geräten verschaffen und sie möglicherweise fremdsteuern. Wird ein Gerät nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt, sollte es ausgetauscht werden.
3. Internetzugang
Jeder Haushalt sollte individuell entscheiden, welche smarten Geräte mit dem offenen Internet verbunden werden und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart-Home-Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
--> Wichtig: Die Firewall im Router schützt das Heimnetzwerk vor Angriffen über das Internet. Die Firewall des Routers sollte aktiviert, das voreingestellte Passwort geändert und Updates aktualisiert sein. Die Einstellung UPnP (Universal Plug and Play) am Router sollte deaktiviert werden, damit smarte Geräte nicht unkontrolliert ins Internet kommunizieren können.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart-Home-Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher:innen sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind. Darüber hinaus sollten Fremde von außen keinen physischen Zugriff auf die Geräte erhalten können. USB- oder LAN-Ports sollten nicht frei zugänglich sein - diese könnten Dritten als Einfallstor in das Netzwerk und auf die privaten Daten dienen.
--> Wichtig zu wissen: Smarte Geräte sollten immer bewusst eingesetzt werden! Diese Fragen helfen dabei, das Gerät und mögliche Risiken einschätzen zu können:
Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
Antwort lesen »Ohne Angaben zum Gebäude können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen, ob die Heizung zu viel verbraucht. Geht es um ein intaktes, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie Fördermittel beantragen, wenn Sie durch die Ertüchtigung einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei der Umsetzung ...
Antwort lesen »In diesem Fall wäre die Dämmung der Geschossdecke die förderbare Maßnahme. Sie müssten hier also einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. ...
Antwort lesen »Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu ...
Antwort lesen »Das ist möglich, allerdings nicht ohne Weiteres außen auf Holz oder Klinker. Sie müssten den Luftspalt dazu entweder komplett füllen, ...
Antwort lesen »Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten ...
Antwort lesen »Bekommen Sie einen neuen Zähler, können Sie für diesen einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag bleibt bestehen – hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Fassadendämmung (Innendämmung) zu erhalten, müssten Sie einen U-Wert von 0,20 W/m²K erreichen. Ausnahmen bestehen ...
Antwort lesen »Tauschen Sie eine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus, bekommen Sie einen Zuschuss über das Programm 458 der KfW. Erhältlich sind 30 ...
Antwort lesen »Das beschriebene Bild ist normal und in aller Regel unbedenklich. Denn auch durch die Dachdämmung gelangt Wärme nach außen. Die Oberfläche ...
Antwort lesen »Sofern ein Eigentümer eine Wohnung im Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 01. Februar 2002 selbst bewohnt hat, gelten Ausnahmen von den ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort