Laut einer aktuellen TÜV-Umfrage* nutzen in Deutschland aktuell 32 Prozent der Verbraucher mit Internetzugang Smart Home Geräte. Dazu zählen vernetzte Haustechnik, zu der unter anderem Lampen, Steckdosen, Heizungsanlagen oder Bewegungsmelder gehören sowie andere Haushaltsgeräte wie beispielsweise smarte Spielzeuge, Rasenmäher oder Waschmaschinen. Das Problem: Immer wieder kommen Smart Home Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf den Markt. Eine wichtige Ursache dafür ist, dass die digitale Sicherheit vernetzter Geräte bisher keine Voraussetzung dafür ist, ein smartes Produkt in der EU auf den Markt bringen zu dürfen.
Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Zwar aktualisieren zwei von drei Smart Home Nutzern (65 Prozent) regelmäßig die Software der Geräte und 53 Prozent ändern bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter. Das heißt aber auch, dass fast jeder zweite Smart Home Nutzer (47 Prozent) die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert lässt und jeder Dritte (35 Prozent) nicht auf notwendige Sicherheits-Updates achtet. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also noch zu kurz. Laut Umfrage achten nur 41 Prozent der Befragten bei der Anschaffung von Smart Home Produkten auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung, 59 Prozent tun dies nicht. Und nur 36 Prozent verzichten darauf, ausgewählte Smart Home Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden. Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart Home Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart Home Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren.
3. Internetzugang
Nutzer sollten entscheiden, welche smarten Geräte in ihrem Haushalt mit dem offenen Internet verbunden werden sollen und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart Home Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart Home Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind.
*Durchgeführt wurde eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 16 Jahren.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
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