Laut einer aktuellen TÜV-Umfrage* nutzen in Deutschland aktuell 32 Prozent der Verbraucher mit Internetzugang Smart Home Geräte. Dazu zählen vernetzte Haustechnik, zu der unter anderem Lampen, Steckdosen, Heizungsanlagen oder Bewegungsmelder gehören sowie andere Haushaltsgeräte wie beispielsweise smarte Spielzeuge, Rasenmäher oder Waschmaschinen. Das Problem: Immer wieder kommen Smart Home Geräte mit eklatanten Sicherheitslücken auf den Markt. Eine wichtige Ursache dafür ist, dass die digitale Sicherheit vernetzter Geräte bisher keine Voraussetzung dafür ist, ein smartes Produkt in der EU auf den Markt bringen zu dürfen.
Auch Nutzer selbst vernachlässigen digitale Sicherheit im Smart Home
Zwar aktualisieren zwei von drei Smart Home Nutzern (65 Prozent) regelmäßig die Software der Geräte und 53 Prozent ändern bei Inbetriebnahme die voreingestellten Passwörter. Das heißt aber auch, dass fast jeder zweite Smart Home Nutzer (47 Prozent) die leicht zu knackenden Standardpasswörter der Geräte-Software unverändert lässt und jeder Dritte (35 Prozent) nicht auf notwendige Sicherheits-Updates achtet. Die digitale Sicherheit im Smart Home kommt in vielen Haushalten also noch zu kurz. Laut Umfrage achten nur 41 Prozent der Befragten bei der Anschaffung von Smart Home Produkten auf IT-Sicherheitsfunktionen wie automatische Sicherheitsupdates oder eine verschlüsselte Datenübertragung, 59 Prozent tun dies nicht. Und nur 36 Prozent verzichten darauf, ausgewählte Smart Home Geräte mit dem offenen Internet zu verbinden. Dabei müssen smarte Hausgeräte nicht immer von unterwegs bedient werden. Oft reicht es aus, wenn die Geräte innerhalb des besser abzusichernden Heimnetzwerkes erreicht werden können.
Die 5 wichtigsten Tipps für Kauf und Inbetriebnahme von Smart Home Produkten:
1. Passwortschutz
Viele Smart Home Geräte werden immer noch mit voreingestellten Passwörtern ausgeliefert, die bei allen Geräten gleich sind. Diese Kennwörter sollten bei der Inbetriebnahme sofort geändert werden.
2. Updates
Mit Software-Aktualisierungen (Updates) verteilen die Hersteller nicht nur neue Funktionen, sondern schließen auch bekannt gewordene Sicherheitslücken. Vor allem die so genannte Firmware sollte immer auf dem neuesten Stand sein, da sie die zentralen Funktionen des Geräts steuert. Bereits beim Kauf sollten sich Verbraucher informieren, wie sie selbst Software-Updates durchführen können und wie lange die Hersteller Sicherheits-Updates für das jeweilige Produkt garantieren.
3. Internetzugang
Nutzer sollten entscheiden, welche smarten Geräte in ihrem Haushalt mit dem offenen Internet verbunden werden sollen und welche nicht. Ist eine Steuerung aus der Ferne nicht unbedingt notwendig, reicht das heimische Netzwerk aus. Zusätzliche Sicherheit bietet ein separates WLAN für die vorhandenen Smart Home Geräte, das keine Verbindung mit den heimischen Computern und Tablets hat, auf denen persönliche Daten gespeichert sind. Besonders sicherheitskritische Geräte wie vernetzte Alarmanlagen oder Video-Kameras sollten, wenn möglich, per Kabel verbunden werden.
4. Verschlüsselung
Die Datenübertragung zwischen den einzelnen Komponenten im Smart Home sollte verschlüsselt erfolgen. Nur so kann eine sichere Kommunikation zwischen dem eigentlichen Smart Home Gerät, dem Router im heimischen Netzwerk und der Steuerung per Smartphone-App oder im Browser gewährleistet werden.
5. Privatsphäre
Verbraucher sollten sich darüber informieren, welche Daten im Smart Home verarbeitet und wo diese gespeichert werden. Vorsicht ist geboten, wenn personenbezogene Daten unverhältnismäßig lange gespeichert oder für Zwecke genutzt werden, die für die Nutzung des jeweiligen Geräts oder Dienstes nicht unbedingt erforderlich sind.
*Durchgeführt wurde eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.002 Personen ab 16 Jahren.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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