In der Richtlinie RAL-RG 678 werden für Elektroinstallationen in Wohngebäuden drei Ausstattungsstufen beschrieben, die mit einem Stern, zwei oder drei Sternen gekennzeichnet sind. Je nach Anspruch erhalten Eigentümer:innen aus der Richtlinie Angaben für die Mindestausstattung (ein Stern) bis hin zur komfortabelsten Lösung (drei Sterne). Für die Küche empfiehlt beispielsweise die 1-Sterne Installation fünf Steckdosen und zwei Beleuchtungsanschlüsse. Das kann schnell knapp werden. Die höherwertige 3-Sterne Variante sieht daher 12 Steckdosen und drei Beleuchtungsanschlüsse vor.
Plus-Ausstattungswerte für das Smart Home
Neu in der Richtlinie RAL-RG 678 sind die so genannten Plus-Ausstattungswerte. Sie ergänzen die drei Ausstattungsstufen und legen die jeweiligen technischen Voraussetzungen für Smart-Home-Elemente fest. Den Plus-Ausstattungswerten sind verschiedene Funktionsbereiche zugeordnet:
Diese Funktionsbereiche werden in den drei Plus-Ausstattungsvarianten wahlweise vorbereitet oder schon umgesetzt. Gleichzeitig tragen die RAL-Ausstattungswerte auch den gestiegenen Anforderungen, die modernste Kommunikationstechnik mit sich bringt, Rechnung.
Praxis-Beispiel: Planung der Elektroinstallation mit RAL-Ausstattungswerten
Richtet man sich bei der Planung seiner Elektroinstallation in der Küche nach dem 2-Sterne Standard, sieht das so aus: Die RAL-Werte sehen zehn allgemeine Steckdosen, drei Beleuchtungsanschlüsse sowie zwei Anschlüsse für Kühl- und Gefriergeräte vor. Es müssen je ein Telefon- und Datenanschluss beziehungsweise Radio-/TV/Datenanschluss vorhanden sein. Für die Netzteile der Telefon-, Radio-, TV- und Daten-Geräte müssen zusätzlich fünf Steckdosen eingeplant werden. Für Elektroherd, Backofen, Dampfgarer, Mikrowelle, Warmwassergerät und Geschirrspüler ist je ein Anschluss vorgesehen. Für alle Smart-Home-Interessenten sieht die 2-Sterne-plus Ausstattung für die Küche zusätzlich unter anderem einen Raumtemperaturregler, einen Präsenzmelder und pro Fenster einen Schalter zum automatischen Auf- und Abfahren der Rollläden vor.
Und noch ein Beispiel: Viele Smarthome-Einsteiger entscheiden sich für eine Automation von Lüftung, Beschattung, Heizung und Lichtsteuerung. Die Anwendung oder Umsetzung dieser vier intelligenten Funktionen, die sich drei Funktionsbereichen nach RAL-RG 678 zuordnen lassen, entspricht dem Ausstattungswert 3 plus. Voraussetzung: Auch die Basisausstattung der Elektroinstallation muss dann mindestens dem Ausstattungswert 3 entsprechen.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Ausstattungswerten nach RAL-RG 678
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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