1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - was genau wird beim Smart Home gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme Smart Home (BEG EM) der "Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des
Gebäudes". Das beinhaltet beispielsweise:
Diese Smart-Home-Elemente werden alle inklusive der nötigen Elektroarbeiten gefördert.
Wie hoch ist die BEG-Förderung für das Smart Home?
1.1 BAFA-Zuschüsse für das Smart Home
Der Zuschuss vom BAFA beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss muss vor Beginn der Arbeiten beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater:in) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung.
1.2 KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen
Kombiniert werden kann die BAFA-Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten. --> FAQ KfW Ergänzungskredit
1.3 KfW-Kredit für die Komplettsanierung
Alternativ ist eine Komplettsanierung möglich. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
Wo kann ich die BEG-Förderung für das Smart Home beantragen?
Für alle BEG-Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird. Die Experten hefen auch bei der Antragstellung.
2. KfW-Förderung für Barrierefreiheit beinhaltet auch Smart-Home-Elemente
In den Programmen 159 (Kredit) und 455-B (Zuschuss) Altersgerecht Umbauen fördert die KfW-Bank Baumaßnahmen, die Barrieren reduzieren und eine hohe Wohnqualität gewährleisten. Damit haben Eigentümer:innen eine weitere Möglichkeit der Smart-Home-Förderung. Dazu gehört die Nachrüstung einer automatischen Steuerung für Türen, Tore, Fenster und Rollläden. Möglich ist entweder ein zinsgünstiger Förderkredit oder ein Zuschuss.
2.1 Zuschuss der KfW für Smart Home-Elemente (Programm 455)
Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit wie automatische Steuerungen bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm 455-B). Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit). Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit).
Die Förderung muss vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Den Antrag auf Förderung stellen Eigentümer online im KfW-Zuschussportal. Wichtig zu wissen: Die Zuschüsse im KfW-Programm 455-B sind sehr beliebt und oft schon weit vor Jahresende ausgeschöpft. Wer hier eine Maßnahme plant, sollte dafür möglichst die erste Jahreshälfte nutzen.
2.2 Förderkredit der KfW für Smart Home-Elemente und automatische Steuerung (Programm 159)
Wird die Bedienung von Fenstern oder Sonnenschutzelementen zur Hürde, weil die Kraft für Griff, Kurbel oder Gurt fehlt, leidet auch die Qualität eines selbstbestimmten Wohnens. Deshalb fördert die KfW im Programm Altersgerecht Umbauen auch Smarthome-Elemente. Wer bei einer Sanierung barrierereduzierende Bedienelemente wie Motor und Steuerung für Rollläden, Jalousien, Fenster, Türen und Tore nachrüstet, kann mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen. Zusätzlich förderfähig sind alle Smart-Home-Elemente zur Orientierung und Kommunikation wie die automatische Steuerung von Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik, Sicherheitssystemen und Türkommunikation. Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW im Programm 159. Den Antrag auf Förderung stellen Sie über Ihre Hausbank vor der Nachrüstung. Die Förderung erfolgt natürlich altersunabhängig, der Umbau kann also bereits vor dem Rentenalter beginnen.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung von Smart-Home-Elementen
Damit die nachgerüsteten Bedienelemente im Rahmen der Barrierefreiheit von der KfW gefördert werden, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen:
3. Steuerbonus für das Smart Home als Alternative
Wer in der BEG förderfähige Smart-Home-Elemente (siehe Punkt 1) aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein/e Energieberater:in ist nicht Pflicht. Achtung: Smart-Home-Elemente der Barrierefreiheit oder für den Einbruchschutz können dagegen nur als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.
Wichtiger Hinweis: Da die BEG-Förderung und die Förderung für Barrierefreiheit verschiedene Elemente berücksichtigen, können die Förderprogramme teilweise kombiniert werden. Nicht möglich ist es aber, für die gleiche Maßnahme mehrere Förderungen in Anspruch zu nehmen! Auch eine Kombination von Förderung und Steuerbonus ist nicht möglich.
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Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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