Von wegen barrierefrei: Oft sind es gerade die Zugänge und Übergänge, die älteren Menschen, Rollstuhlfahrern oder auch kleinen Kindern im und rund ums Haus das Leben schwer machen. Schwere Türen und verzogene Fenster lassen sich nur mühsam öffnen und schließen – besonders wenn sie dazu noch schlecht erreichbar sind. Das muss nicht sein: Heute gibt es Lösungen für mehr Barrierefreiheit wie zum Beispiel Fenster und Türen mit leichtgängiger Mechanik und gut erreichbar angebrachten Griffen. Sie ermöglichen es auch jüngeren und älteren Hausbewohnern oder Rollstuhlfahrern, frische Luft ins Haus zu lassen.
Barrierefreie Fenster und Türen müssen einfach nutzbar sein
Leicht bedienbar sind alle heute hergestellten, hochwertigen Fenster und Türen. Barrierefrei dürfen sie sich aber erst nennen, wenn deren Nutzung in wirklich jeder Hinsicht einfach möglich ist. Fenster zum Beispiel sind dann barrierefrei, wenn sie auch im Sitzen oder Liegen den freien Blick in die Natur ermöglichen, wenn die Mechanik besonders leicht zu bedienen ist und wenn die Griffe benutzerfreundlich am Fenster angebracht sind.
Bei barrierefreien Türen und Fenstertüren geht es um leichte Passierbarkeit
Bei Türen, Hebeschiebetüren und Fenstertüren kommt es hingegen auf eine gute Passierbarkeit an. Schließlich sollen kleine Kinder, ältere Menschen, Nutzer eines Rollators und Rollstuhlfahrer jederzeit ungehindert von einem Raum in den nächsten gelangen. Erreicht wird das einerseits durch extra breite Ausführungen und andererseits durch barrierefreie Tür- oder Bodenschwellen. Dabei ist eine gute Entwässerung besonders wichtig, denn die niedrigen Schwellen sollen bei Regen nicht überspült werden
Automatisierung erleichtert Barrierefreiheit
Auch automatisierte Elemente – bedient über eine Fernbedienung, ein Smartphone, einen Touchscreen oder ähnliche Systeme – sorgen für ein Maximum an Barrierefreiheit. Überhaupt ist Hausautomation ein gutes Mittel, um den zunehmenden Einschränkung des Alters zu begegnen und sich die Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden zu bewahren. Ohne technische Hilfsmittel ist Barrierefreiheit im Haus kaum vorstellbar.
Elektrische Komponenten erhöhen den Komfort der Hausbewohner. Mit ihnen lassen sich die vielen kleinen Barrieren des Alltags mühelos überwinden:
Die Möglichkeiten der Bedienung reichen dabei von einem Schalter an der Wand, einer Tastatur oder einer Zeitsteuerung über ein Mobiltelefon, eine Fernbedienung oder einem Touch-Screen bis hin zum Fingerprint-System - natürlich barrierefrei. Über wenige Schaltzentralen lassen sich so alle Funktionen der Hausautomation einfach regeln. Gänzlich unabhängig arbeiten schlussendlich intelligente Steuerungen, die unter Berücksichtigung des aktuellen Bedarfs die gesamten steuerbaren Funktionen des Hauses vollständig einbinden können.
Gefördert wird der Abbau von Barrieren von der KfW. Sie vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Umbauten und mehr Barrierefreiheit.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort