Digitale Stromzähler (iMSys) sollen bis 2032 weitgehend Standard werden, so dass der Stromverbrauch leichter gesteuert werden kann. Das ist auch deshalb nötig, weil das künftige Energiesystem deutlich flexibler und komplexer wird.
Ein Smart Meter kann den Bewohner:innen mehr Informationen zu ihrem Stromverbrauch liefern, so dass diese zum Beispiel von dynamischen Stromtarifen, also Zeiten günstiger Strompreise, profitieren können. Denn wer seinen Stromverbrauch genau kennt, kann auch entsprechende Sparmaßnahmen einleiten. Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen - intelligente Stromzähler beziehungsweise intelligente Messsysteme (iMSys) also. Im Unterschied zu den noch weit verbreiteten analogen Ferraris-Zählern erfassen sie den Stromverbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit. Außerdem übertragen Smart Meter diese Informationen an Messstellenbetreiber und Energieversorger, die jährliche Ablesung kann dann ausfallen.
Für diese Haushalte sind Smart Meter Pflicht
Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Geregelt ist das im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW). Das Gesetz legt auch fest, wer wann einen intelligenten Stromzähler erhalten muss:
Welche Kosten fallen für Smart Meter an?
Für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) wurden im sogenannten Solarspitzengesetz ("Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen") neue Kostenobergrenzen festgelegt, die seit dem 1.1.2025 gelten:
--> Wichtig zu wissen: Der Pflichteinbau eines Smart Meters kostet Haushalte nichts. In vielen Altbauten kann zusätzlich aber eine Erweiterung oder der Austausch des Zählerschranks notwendig sein! Je nach Aufwand kann diese Modernisierung bis zu 2.000 Euro kosten, die Eigentümer:innen übernehmen müssen.
Für Stromeinsparung müssen Haushalte selbst aktiv werden
Für eine Energieeinsparung müssen Verbraucher:innen allerdings selbst aktiv werden. Denn anders als zum Beispiel bei einer smarten Heizung spart der Einbau des Smart Meters allein noch keinen Strom. Verbraucher müssen aus den Smart-Meter-Daten erst die richtigen Schlüsse ziehen und ihr Verhalten ändern, um Stromkosten zu sparen.
Daneben bringt die neue Technik auch neue Herausforderungen, zum Beispiel beim Datenschutz. Denn Smart Meter erheben Daten, die Rückschlüsse auf Lebensstandard und Gewohnheiten zulassen. Die technischen Sicherheitsvorgaben der neuen Systeme sind grundsätzlich sehr hoch, müssen jedoch auch eingehalten werden.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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