Digitale Stromzähler sollen bis 2032 weitgehend Standard werden, so dass der Stromverbrauch leichter gesteuert werden kann. Das ist auch deshalb nötig, weil das künftige Energiesystem deutlich flexibler und komplexer wird.
Ein Smart Meter kann den Bewohner:innen mehr Informationen zu ihrem Stromverbrauch liefern, so dass diese zum Beispiel von dynamischen Stromtarifen, also Zeiten günstiger Strompreise, profitieren können. Denn wer seinen Stromverbrauch genau kennt, kann auch entsprechende Sparmaßnahmen einleiten. Smart Meter sind moderne Systeme zum Strommessen - intelligente Stromzähler also. Im Unterschied zu den noch weit verbreiteten analogen Ferraris-Zählern erfassen sie den Stromverbrauch und die verwendete Leistung in Echtzeit. Außerdem übertragen Smart Meter diese Informationen an Messstellenbetreiber und Energieversorger, die jährliche Ablesung kann dann ausfallen.
Für diese Haushalte sind Smart Meter Pflicht
Bis 2032 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Geregelt ist das im "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende". Das Gesetz legt auch fest, wer wann einen intelligenten Stromzähler erhalten muss:
Die jährlichen Kosten für den Betrieb der Stromzähler dürfen für normale Haushaltskunden nicht mehr als 20 Euro betragen.
Für Stromeinsparung müssen Haushalte selbst aktiv werden
Für eine Energieeinsparung müssen Verbraucher:innen allerdings selbst aktiv werden. Denn anders als zum Beispiel bei einer smarten Heizung spart der Einbau des Smart Meters allein noch keinen Strom. Verbraucher müssen aus den Smart-Meter-Daten erst die richtigen Schlüsse ziehen und ihr Verhalten ändern, um Stromkosten zu sparen.
Daneben bringt die neue Technik auch neue Herausforderungen, zum Beispiel beim Datenschutz. Denn Smart Meter erheben Daten, die Rückschlüsse auf Lebensstandard und Gewohnheiten zulassen. Die technischen Sicherheitsvorgaben der neuen Systeme sind grundsätzlich sehr hoch, müssen jedoch auch eingehalten werden.
Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
Antwort lesen »Befinden sich Heizflächen im Heizungsraum, sodass sich dieser auf normale Raumtemperaturen erwärmen lässt, handelt es sich um einen ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen freien Hohlraum von mindestens 4 cm haben, können Sie die Untersparrendämmung unter Umständen einblasen lassen, um den ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Förderung der Heizung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region oder Ihrem ...
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