Was ist möglich mit der eigenen Photovoltaik-Anlage oder dem Balkonkraftwerk - und was nicht? Wer nicht enttäuscht werden will, sollte sich gut informieren und beraten lassen. Das geht zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen oder bei Handwerksbetrieben, die sich auf Solaranlagen spezialisiert haben.
Mit 5 weit verbreiteten Irrtümern kann aber sofort aufgeräumt werden:
Irrtum 1: Mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) und einem Solarstromspeicher bin ich autark und unabhängig vom Stromanbieter
Nein. Eine PV-Anlage kann – selbst mit einem Batteriespeicher – nur einen gewissen Anteil der Jahresstromversorgung des Haushalts übernehmen. Man spricht hier vom Autarkiegrad, der zwischen 25 und 90 Prozent liegen kann – je nachdem, ob ein Speicher vorhanden und wie hoch der Stromverbrauch ist. In jedem Fall muss der übrige Stromanteil aus dem Netz zugekauft werden. Besonders in den Wintermonaten produzieren Photovoltaik-Anlagen in Deutschland deutlich zu wenig Solarstrom, um einen ganzen Haushalt zu versorgen, daran ändert auch ein sehr großer Batteriespeicher nichts. Eine 100-Prozent-Autarkie würde einen zusätzlichen Saisonspeicher benötigen, zum Beispiel mit Wasserstoff. Doch das ist technisch aufwändig und wirtschaftlich für das Eigenheim kaum sinnvoll.
--> Auch wichtig zu wissen: Wer seine Photovoltaik-Anlage bei einem Netz-/Stromausfall autark weiter betreiben will, muss auf Inselfähigkeit achten.
Irrtum 2: Photovoltaik lohnt sich nur mit einem Solarstromspeicher, weil sich die Einspeisung finanziell kaum rechnet
Stimmt so nicht. Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich finanziell bereits ohne Speicher. Ob sich zusätzlich zur PV-Anlage auch ein Stromspeicher rentiert, hängt von mehreren Faktoren ab – hauptsächlich vom eigenen Haushaltsstrombedarf und den Stromkosten. Zunächst mag der Speicher sinnvoll erscheinen, weil man für eingespeisten Reststrom bei neuen Photovoltaik-Anlagen weniger als 10 Cent pro Kilowattstunde bekommt, während Netzstrom oft knapp 40 Cent kostet. Hier könnten das Speichern und der spätere Eigenverbrauch attraktiver sein. Doch die hohen Anschaffungskosten für einen Batteriespeicher sind nicht immer sinnvoll – etwa, wenn auch ohne Speicher schon viel Eigenverbrauch möglich ist. Kosten und Nutzen sollten daher genau abgewogen werden.
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Irrtum 3: Ausrichtung der Photovoltaik-Anlage - ein Süddach ist immer besser als ein Ost-West-Dach
Falsch! Wenn es allein darum geht, möglichst viel Strom mit der Photovoltaik-Anlage zu erzeugen, ist die Ausrichtung nach Süden zwar optimal: Denn auf einem Ost-West-Dach beträgt der Solarertrag über das Jahr nur rund 80 Prozent gegenüber einem vergleichbaren Süddach. Allerdings geht es privaten Haushalten vor allem darum, möglichst viel vom eigenen Sonnenstrom nutzen zu können. Und hier haben Ost-West-Dächer entscheidende Vorteile: Die Sonnenernte wird über den ganzen Tag verteilt, weil die PV-Anlage früher am Morgen und später am Tag Sonne abbekommt. Damit kann mehr Strom selbst verbraucht werden – also wird auch die Stromrechnung entsprechend niedriger.
Irrtum 4: Mit einem Steckersolargerät / Balkonkraftwerk kann ich meine Kaffeemaschine versorgen
Stimmt so nicht. Steckersolargeräte sind eine gute Möglichkeit, um ohne größeren Aufwand eigenen Strom zu erzeugen – besonders für Mieter:innen. Allerdings zeichnen sich die Geräte auch dadurch aus, dass ihre Nennleistung mit maximal 600 Watt eher niedrig ist. Daher eigenen sie sich besonders, um die Grundlast im Haushalt abzudecken: Der produzierte Strom wird direkt verbraucht – zum Beispiel in der Telefonanlage, dem Internet-Router oder den Radioweckern in der Wohnung. Wenn mehr Leistung benötigt wird, wird durch Strom aus dem Netz ergänzt. Das ist auch bei der Kaffeemaschine der Fall, die kurzeitig hohe Leistung (im Bereich von 2000 Watt) benötigt, um das Wasser aufzuheizen. So werden hier zum Beispiel 500 Watt aus dem Steckersolargerät mit 1.500 Watt aus dem Netz automatisch kombiniert. Der Betrieb ausschließlich mit Solarstrom aus einem Steckersolargerät ist nicht möglich.
Irrtum 5: Photovoltaik-Anlagen sind ein Brandrisiko
Das ist nicht richtig. Die Brandgefahr erhöht sich durch eine Photovoltaik-Anlage nicht nennenswert. Die Statistik zeigt: Nur 0,006 Prozent der Photovoltaik-Anlagen waren Ursache für einen Brand mit größerem Schaden, hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE für den Zeitraum von 1994 bis 2013 herausgefunden. Das sind sechs von 100.000 Anlagen. In den zehn Jahren danach hat sich daran nichts Grundlegendes geändert. Auch die Vorstellung, dass die Feuerwehr Häuser mit brennenden Solaranlagen nicht löscht, da die Anlagen unter Strom stehen, entspricht nicht heutigem Stand. "Die Feuerwehr löscht selbstverständlich auch in Brand geratene Häuser mit Photovoltaik-Anlagen", sagt Antonia Gordt vom Photovoltaik-Netzwerk. "Löschen mit Wasser ist entweder mit Vollstrahl aus fünf Metern oder mit Sprühstrahl aus einem Meter Entfernung möglich."
--> Wichtig zu wissen: Oft wird auch behauptet, mit dem Ausbau von Solaranalgen entstehe jede Menge Sondermüll. Doch dass Solarmodule nicht recycelt werden, stimmt nur teilweise. Es gibt bereits ein bundesweites Sammel- und Recyclingsystem namens PV-Cycle, dem sich viele Hersteller angeschlossen haben. Recycelt werden aktuell die Solarmodulbestandteile Glas und Aluminium. Die Verwertung von Silizium und anderen Metallen ist technisch möglich, jedoch erfolgt sie aus wirtschaftlichen Gründen aktuell noch nicht. Forschungsvorhaben arbeiten aber daran, die vollständige Verwertung in die Praxis zu bringen, so etwa das Projekt ReSi-Norm.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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