Ein Beispiel, wie die Einspeisevergütung funktioniert: Wer im August 2024 eine kleine Photovoltaik-Anlage (bis zu 10 kWp Leistung) auf dem Dach seines Hauses installiert, erhält pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) eine Einspeisevergütung von 8,03 Cent von seinem lokalen Netzbetreiber. Dieser Wert gilt dann für die nächsten 20 Jahre.
Einspeisevergütung und Degression
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt in regelmäßigen Abständen. Das nennt man Degression. Während in früheren EEG-Versionen eine monatliche Absenkung vorgesehen war, legt das aktuell gültige EEG 2023 eine halbjährliche Reduzierung um ein Prozent fest. So werden Eigentümer nicht mit einer geringeren Vergütung bestraft, wenn sich die Installation der Photovoltaik-Anlage einmal verzögert.
Die Bundesnetzagentur gibt die jeweils gültigen Vergütungssätze auf ihrer Seite bekannt.
Einspeisevergütung für Solarstrom 2024 (gilt für Photovoltaik-Anlagen an/auf Gebäuden)
Für Photovoltaik-Anlagen, die bis 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung:
Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):
Volleinspeisung:
Für Photovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung:
Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):
Volleinspeisung:
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