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07.02.2024
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Aktuelle Einspeisevergütung 2024 für Photovoltaik-Anlagen

Das zahlen die Netzbetreiber für Solarstrom laut EEG 2023

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) festgelegt. Sie hängt ab vom Zeitpunkt der Installation der Solarstrom-Anlage und wird ab da gleichbleibend für 20 Jahre vom Gesetzgeber garantiert, so dass Eigentümer sicher kalkulieren können. Tipps und Details zum Thema Photovoltaik, Einspeisevergütung und Degression.

Große Photovoltaik-Anlage
Photovoltaik-Anlagen sind von Hausdächern fast nicht mehr wegzudenken. Die Anschaffung der Solarstrom-Erzeuger lohnt sichFoto: energie-fachberater.de

Ein Beispiel, wie die Einspeisevergütung funktioniert: Wer im Februar 2024 eine kleine Photovoltaik-Anlage (bis zu 10 kWp Leistung) auf dem Dach seines Hauses installiert, erhält pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) eine Einspeisevergütung von 8,11 Cent von seinem lokalen Netzbetreiber. Dieser Wert gilt dann für die nächsten 20 Jahre.

Einspeisevergütung und Degression
Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt in regelmäßigen Abständen. Das nennt man Degression. Während in früheren EEG-Versionen eine monatliche Absenkung vorgesehen war, legt das aktuell gültige EEG 2023 eine halbjährliche Reduzierung um ein Prozent fest. So werden Eigentümer nicht mit einer geringeren Vergütung bestraft, wenn sich die Installation der Photovoltaik-Anlage einmal verzögert.

Die Bundesnetzagentur gibt die jeweils gültigen Vergütungssätze auf ihrer Seite bekannt.

Einspeisevergütung für Solarstrom 2024 (gilt für Photovoltaik-Anlagen an/auf Gebäuden)

Für Photovoltaik-Anlagen, die bis 31. Juli 2024 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung:

Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):

  • Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 8,11 ct/kWh
  • Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 7,03 ct/kWh
  • Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 5,74 ct/kWh

Volleinspeisung:

  • Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 12,87 ct/kWh
  • Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 10,79 ct/kWh
  • Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 10,79 ct/kWh


Für Photovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, gelten folgende Vergütungssätze für die Netzeinspeisung:

Teileinspeisung (wenn ein Teil des Solarstroms selbst genutzt wird):

  • Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 8,03 ct/kWh
  • Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 6,95 ct/kWh
  • Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 5,68 ct/kWh

Volleinspeisung:

  • Die Vergütung für kleine Dachanlagen (bis 10 kW Leistung) --> 12,73 ct/kWh
  • Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 40 kW Leistung --> 10,68 ct/kWh
  • Größere Dachanlagen bis 100 kW --> 10,68 ct/kWh


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Quelle: energie-fachberater.de / Bundesnetzagentur
 
 

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