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29.05.2026
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Energy Sharing: Solarstrom lokal teilen ab Juni 2026

Überschüssigen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen

Eigentümer:innen dürfen künftig den Solarstrom vom Dach an ihre Nachbarn verkaufen - das erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026. Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird dann von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Doch ob sich die Neuregelung für Eigentümer wirklich lohnt, ist aktuell noch unklar. Zum Start erfüllen viele Haushalte auch die technischen Voraussetzungen noch nicht. Im besten Fall bietet "Energy Sharing" künftig eine neue Einnahmequelle, denn in Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen.

Haus mit Dach-PV, im Vordergrund Flieder
In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, die Batterie ist bereits mittags voll und die Einspeisevergütung ist nicht attraktiv. Auch der Verkauf an der Börse ist mangels passender Angebote nicht möglich. Hier bietet Energy Sharing bald eine neue verlässliche EinnahmequelleFoto: energie-fachberater.de
Grafik Energy Sharing
Eine große Hürde: Übersicht der erforderlichen Verträge, um Energy Sharing nach § 42c Energiewirtschaftsgesetz nutzen zu könnenFoto: Future Energy Lab & IÖW

Update 29.5.2026: Ab dem 1. Juni 2026 ermöglicht das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42c EnWG) das sogenannte Energy Sharing - damit können Privathaushalte, Kommunen oder Bürgerenergiegemeinschaften überschüssigen Strom aus ihrer Solar- oder Windkraftanlage lokal teilen. Doch kurz vor dem Start wird klar: Viele Fragen sind noch offen und nur wenige Haushalte erfüllen aktuell die Voraussetzungen. 

Problem 1: Technische Voraussetzungen fehlen meist noch
Sowohl der Anlagenbetreiber als auch der Letztverbraucher brauchen einen Smart Meter. Diese Messsysteme ermitteln Verbrauch und Erzeugung viertelstundengenau. Anhand eines Aufteilungsschlüssels sollen sie die Anteile von Sharing- und Reststromverbrauch bestimmen. Smart Meter sind jedoch noch nicht ausreichend verbreitet. Außerdem müssen viele der 860 Netzbetreiber in Deutschland bei der Digitalisierung aufholen, um die Daten verarbeiten zu können. 

Dazu kommt: "Diejenigen, die den geteilten Strom beziehen – die Letztverbraucher – decken damit nur einen Teil ihres Bedarfs und erhalten den Reststrom von einem gewöhnlichen Stromlieferanten. Weil aber vor allem die Bundesnetzagentur noch klarstellen muss, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, wird sich die Umsetzung von Energy Sharing verzögern", sagt Stromexpertin Dr. Astrid Aretz vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), Co-Leiterin des Projekts "Forum EnShare". 

Problem 2: Wirtschaftlichkeit ist noch unklar
Ob Energy Sharing finanzielle Vorteile gegenüber der normalen Einspeisevergütung bringt, ist aktuelll noch schwer einzuschätzen. Es fehlen Erfahrungswerte und finanzielle Anreize im Energiewirtschaftsgesetz. Aber: Nicht immer ist Wirtschaftlichkeit die Motivation! Oft geht es auch um Teilhabe. Den Strom mit Akteuren vor Ort zu teilen, motiviert Menschen auf eine andere Weise, sich für die lokale Energiewende einzusetzen.

Wie geht's jetzt weiter?
Henning Herbst von der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. spricht an, was noch fehlt: "Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend, dass die Umsetzung transparent und niedrigschwellig erfolgt, etwa durch Musterverträge und leicht zugängliche Informationsangebote."

Darum will sich jetzt das Projekt "Forum EnShare" vom Future Energy Lab und vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) kümmern. Im Dialog zwischen Praxisakteuren sollen offene Fragen geklärt werden. Außerdem finden Interessenten auf einer FAQ-Seite schon hilfreiche Infos.

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Ursprünglicher Artikel vom 13.1.2026

In Deutschland sind über fünf Millionen Photovoltaik-Anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Die meisten speisen einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz. Denn wer mehr produziert als er verbraucht, verkauft den Überschuss an den Netzbetreiber. Die Vergütung dafür ist jedoch gering. Für Neuanlagen liegt sie derzeit bei knapp acht Cent pro Kilowattstunde – der Strom aus der Solaranlage kostet aber rund elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Das Paradox: Während die Solaranlagenbetreiber den Solarstrom zu niedrigen Preisen in das Netz einspeisen, zahlen ihre Nachbarn im Haus nebenan zum selben Zeitpunkt für die Entnahme aus dem Netz im Schnitt 35 Cent pro Kilowattstunde an den Stromversorger.

Dabei könnten sie den günstigen Solarstrom, gegen einen Aufschlag, auch direkt von nebenan erhalten. Doch die Weitergabe an benachbarte Haushalte ist bislang nicht ohne Weiteres erlaubt. Die Anlagenbetreiber müssten sich als Stromlieferanten registrieren und eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung von Bilanzkreisauflagen sowie eine Liefergarantie. Dieser Mehraufwand lohnt sich nicht.

Ab Juni 2026: Einfachere Regeln beim Solarstromverkauf an nebenan
Nun hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Auflagen abgeschafft. Eigentümer:innen können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen. Zu diesem Zweck hat der Bundestag am 13. November 2025 den neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Er ist am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit ist nun ein Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU deutsches Recht.

Die Neuregelung schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für Energy Sharing und erlaubt die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Wer eine Anlage betreibt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit und darf nun eine vereinfachte Vereinbarung mit den Stromabnehmern schließen. Sie beinhaltet die Stromlieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Abnehmer. Reststromverträge für die Abnehmer müssen die Anlagenbetreiber nicht abschließen. Diese Verträge betreffen den Verbrauch, den der Solarstrom nicht deckt – ihn müssen die Nachbarn selbst abschließen.

Attraktivere Alternative zur Einspeisevergütung
Die neue Einnahmequelle könnte sich künftig als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren. Und das mit gutem Grund: Mit dem Solarstromverkauf an die Nachbarn werden die Anlagenbetreiber mehr Geld verdienen als mit der Einspeisevergütung. Die Nachbarn könnten im Gegenzug von deutlich geringeren Stromkosten profitieren: eine klassische Win-Win-Situation.

Auch aus einem anderen Grund sehen Fachleute eine wachsende Bedeutung des Energy Sharings. Die Bundesregierung diskutiert derzeit, ob die Einspeisevergütung für Neuanlagen wegfallen soll. Deren Betreiberinnen und Betreiber sollen den nicht selbst genutzten Strom stattdessen an der Börse verkaufen. Dadurch kann der Stromverkauf an das unmittelbare Umfeld attraktiv werden. Außerdem könnte Energy Sharing auch dazu beitragen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz weiter zu erhöhen.

Für wen lohnt sich Energy Sharing?
Gerade für Häuser mit größeren Solaranlagen und einem relativ niedrigen Eigenverbrauch kann sich das Modell künftig lohnen.

Ab wann ist Energy Sharing erlaubt?
Bald wird die Neuregelung in Kraft treten und das nicht nur für den Verkauf an die Nachbarn. Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes unterstützen, ab Juni 2028 auch gebietsübergreifend. Große Unternehmen sind hingegen von der Teilnahme ausgeschlossen.

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Quelle: Zukunft Altbau / IÖW / energie-fachberater.de
 
 

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