--> Update 16.05.2024: Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung weitere Verbesserungen für Balkon-PV auf den Weg gebracht. Diese neuen Regelungen gelten ab sofort:
Der VDE arbeitet aktuell an der Erneuerung der technischen Norm. Das Ziel: Balkon-PV-Anlagen sollen künftig auch an normalen Steckdosen betrieben werden können.
Was ist ein Balkonkraftwerk überhaupt und wo kann es eingesetzt werden?
Mini-Solaranlagen sind Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf und können maximal 600 Watt elektrische Leistung erzeugen. Privatpersonen können solche Steckersolargeräte selbst aufbauen, anschließen und nutzen. Geeignet für die Aufstellung sind zum Beispiel Balkonbrüstungen, Außenwände, (Garagen)Dächer, Terrassen und Gärten.
Zusammengesetzt sind die Balkonkraftwerke aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
Photovoltaik am Balkon für Eigentümer und Mieter
Steckersolargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat die Größe von zwei kleineren Fußabtreter-Matten (ca. 1 x 1,70 Meter) und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. Solche Mini-Solaranlagen bieten damit nicht nur Eigentümern, sondern auch Mietern die Möglichkeit, Solarstrom selbst zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.
Was kosten Balkonkraftwerke?
300-Watt-Module samt Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500 Euro erhältlich und erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Die meisten Modelle bewegen sich in einem Preisrahmen zwischen 500 und 1.000 Euro, je nach Leistung und Zubehör. Der Preisrahmen reicht bis knapp 3.000 Euro.
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Rechnet sich so ein Balkonkraftwerk?
Im Schnitt dauert es unter 10 Jahre, bis sich ein Steckersolargerät bezahlt macht (bei teuren Solaranlagen auch länger). Auf der anderen Seite liefern hochwertige Module aber auch 20 bis 30 Jahre Solarstrom! Auf lange Sicht sparen die Nutzer also Stromkosten und entlasten die Umwelt. Außerdem können die Mini-Anlagen unkompliziert bei einem Umzug mitgenommen oder anders platziert werden, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Bei der technischen und wirtschaftlichen Bewertung hilft der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin. Damit lässt sich berechnen, wie viel Strom und Geld mit einem Steckersolargerät eingespart werden kann.
Brauche ich einen neuen Stromzähler für Photovoltaik am Balkon?
Da Stecker-Solargeräte beim örtlichen Stromnetzbetreiber angemeldet werden müssen, entscheidet dieser auch darüber, ob ein neuer Stromzähler nötig ist oder nicht. Innerhalb der nächsten Jahre ist ohnehin in Deutschland ein Austausch alter Zähler durch moderne Messeinrichtungen (also elektronische Zähler) vorgesehen. Bei Installation einer Photovoltaik-Anlage am Balkon ziehen Netzbetreiber diesen Austausch teilweise vor. Übergangsweise wird neuerdings aber auch ein Rückwärtslaufen der alten Zähler geduldet.
Werden Balkonkraftwerke gefördert?
Eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Einige Bundesländer (Berlin und Mecklenburg-Vorpommern) und viele Kommunen vergeben aber Zuschüsse.
Wie sind kleine Balkonkraftwerke versichert?
Auf dem Balkon sind die Mini-Solaranlagen auch Naturgewalten wie Sturm, Hagel und Blitzschlag ausgesetzt. Gerade im Herbst bei häufigen Stürmen ist der Versicherungsschutz wichtig. Schäden, die durch Wetterereignisse am Balkonkraftwerk entstehen, decken inzwischen viele Hausratversicherungen ab. Brennt die Mini-Solaranlage dagegen wegen eines technischen Defekts und schädigt Dritte, ist in der Regel die Privathaftpflichtversicherung zuständig. Auch wer sein Balkonkraftwerk an der Außenwand oder auf dem Garagendach anbringt, sollte auf den Versicherungsschutz achten: Hängt die Solaranlage an der Fassade, ist sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
--> Wichtig zu wissen: Je nach Police / Versicherungsvertrag kann der Versicherungsschutz variieren! Art und Umfang des Versicherungsschutzes klären Eigentümer und Mieter deshalb am besten im Vorfeld mit ihrem Versicherer.
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Checkliste für die Nutzung von Stecker-Solargeräten
1. Erlaubnis
Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können. Eigentümer können frei über die Anbringung an Balkon, Terrasse, Vordach oder Garage entscheiden.
2. Beim Kauf auf Sicherheitsstandards achten
Nur steckfertige Geräte kaufen und bei der Auswahl auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) achten.
3. Module richtig ausrichten für maximalen Ertrag
Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
4. Steckersolargeräte anmelden und in Betrieb nehmen
Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das entsprechende Formular dürfen Mieter/Eigentümer selbst ausfüllen. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber muss nicht mehr erfolgen.
Was muss ich noch über Steckersolargeräte und Photovoltaik am Balkon wissen?
Weiterlesen zu Mini-Solaranlagen / hilfreiche Links:
--> Glossar der Bundesnetzagentur zu Balkon-PV
--> Informationen der Verbraucherzentrale zu Stecker-Solargeräten
--> VDE-Tipps zum Netzanschluss von Mini-Solaranlagen
--> Registrierung einer Solaranlage im Marktstammdatenregister
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
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