Viele Hausbesitzer erzeugen schon mit einer Photovoltaik-Anlage ihren eigenen Solarstrom. Wichtigstes Argument neben der umweltfreundlichen Stromerzeugung ist der Wunsch nach Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten durch Eigenverbrauch. Solarstromspeicher passen perfekt zu dieser Motivlage. In Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage können sie den Eigenverbrauch verdoppeln und den Selbstversorgungsgrad mit Strom auf über 60 Prozent erhöhen. Ein Solarstromspeicher kann problemlos nachträglich zur Photovoltaik-Anlage hinzugefügt werden. Praktisch für Neueinsteiger sind Kombisysteme aus Photovoltaik-Anlage und Speicher. Platzprobleme gibt es aufgrund der kompakten Bauweise nicht. In der Regel kommen Solarstromspeicher im Keller oder im Hauswirtschaftsraum unter. Mit diesen fünf einfachen Schritten gelangen Solarstrom-Erzeuger zum eigenen Solarstromspeicher:
1. Angebote für Solarstromspeicher einholen: Wie bei jeder größeren Anschaffung gilt auch beim Solarstromspeicher, besser mehrere Angebote einholen. Dazu sollte sich der Fachmann das Haus sowie den persönlichen Stromverbrauch anschauen und auf Grundlage dessen ein passendes Angebot erstellen.
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2. Solarstromspeicher auswählen: Private Stromerzeuger können inzwischen aus vielen verschiedenen Speichermodellen auswählen. Welcher Batteriespeicher die richtige Wahl ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort ab. Die Hauptsache ist, dass der Installateur bei der Planung darauf achtet, dass alle Komponenten für das Heimkraftwerk wie Photovoltaik-Anlage, Wechselrichter, Speicher und Ladeelektronik aufeinander abgestimmt sind. Nur so lässt sich ein maximaler Eigenverbrauch erreichen. Hier lesen Sie, welche sechs Kriterien bei der Auswahl des Batteriespeichers entscheidend sind.
3. Förderung für Solarstromspeicher nutzen: Für Solarstromspeicher und Photovoltaikanlagen gibt es zinsgünstige Kredite von der KfW. Achtung: Der Förderkredit muss vor der Auftragsvergabe bei der Hausbank beantragt werden. Zusätzlich sollten Hausbesitzer prüfen, ob es auch in ihrem Bundesland oder Gemeinde Fördermittel gibt.
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4. Solarstromspeicher installieren: Ein Solarstromspeicher kann zu jeder Jahreszeit installiert werden. Die Montage und Einrichtung übernimmt der Fachinstallateur. Wichtig ist vor allem die vollständige Dokumentation der Montagearbeiten sowie der verwendeten Komponenten durch den Handwerker im Photovoltaik-Speicherpass. Damit sind Verbraucher und Installateur auf der sicheren Seite. Danach arbeitet das System vollautomatisch. Wie alle elektrischen Installationen sollte aber auch der Solarstromspeicher regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden.
5. Solarstromspeicher beim Netzbetreiber anmelden: Im letzten Schritt muss der der Solarstromspeicher beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Auch das übernimmt in der Regel der Fachinstallateur. Der Grund: Nur so kann der Netzbetreiber die Anforderungen an das Stromnetz richtig einschätzen. Betreiber eines Kombisystems aus Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher wenden sich dafür an ihren zuständigen Verteilnetzbetreiber.
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Antwort lesen »Das lässt sich nicht ohne Weiteres beurteilen. AEG-Geräte waren seit 1977 sicher asbestfrei. Bis 1974 enthielten sie Asbest. Da sich bei ...
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Antwort lesen »In Abschnitt 4 der Richtlinie für die Bundesförderung für „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ heißt es dazu: "[...] Eine ...
Antwort lesen »Verantwortlich für das Gebäude ist letztlich der Kunde, der den Auftrag gibt. Ist sich der Handwerker über den Verstoß im Klaren, sollte er ...
Antwort lesen »Das hängt von den Fenstern ab. Sind diese intakt und stark genug, um moderne Mehrscheibensysteme aufzunehmen, kann sich der Scheibentausch ...
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Antwort lesen »Das ist seit 2024 leider nicht mehr möglich. Seither ist die Höchstsumme förderbarer Kosten einmalig begrenzt. Haben Sie einen Antrag ...
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Antwort lesen »Sie können die Kosten bei der Förderung angeben. Die Höhe des anfangs beantragten Kostenrahmens lässt sich nachträglich allerdings nicht ...
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Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass es die Förderung der Kellerlüftung in diesem Fall nicht gibt. Das gilt zumindest dann, wenn der Keller unbeheizt ...
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