Eine Photovoltaik-Anlage liefert nicht nur Solarstrom für den Eigenbedarf, sondern speist in der Regel auch einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz ein. Das dafür erhaltene Entgelt (die Einspeisevergütung) gilt steuerlich als Einnahme aus einem Gewerbebetrieb. Eigentümer:innen der Anlage müssen deshalb eigentlich jedes Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) abgeben.
Das gilt allerdings nicht mehr für kleinere Photovoltaik-Anlagen, denn diese wurden komplett von der Ertragsteuer befreit. Diese Ertragsteuerbefreiung gilt für Einnahmen aus dem Betrieb von:
Neuregelung für Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2024
angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (veröffentlicht am 5.12.2024 im Bundesgesetzblatt)
gelten seit dem 1. Januar 2025 weitere Verbesserungen für
Photovoltaik-Anlagen: In Bezug auf die Steuerbefreiung für kleine
Photovoltaik-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG wurde die zulässige
Bruttoleistung laut Stammdatenregister von 15 kW auf 30 KW je Wohn- oder
Gewerbeeinheit erhöht. Begünstigt von der Ertragsteuerbefreiung sind
damit auch Zwei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien
sowie auch Gebäude mit mehreren Gewerbeeinheiten aber ohne Wohneinheiten
- auch hier gilt eine Freigrenze bis zu 30 kW je Gewerbeeinheit.
Wo ist die Ertragsteuerbefreiung gesetzlich geregelt?
Geregelt ist Steuerbefreiung in §3 Nr. 72 EStG. Einkünfte aus den oben genannten Solarstromanlagen müssen in der Einkommensteuererklärung also nicht mehr angegeben werden. Gibt es mehrere Photovoltaik-Anlagen, werden die Leistungen der Einzelgeräte addiert. Die Steuerbefreiung gilt dann insgesamt bis höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigem oder Mitunternehmerschaft.
--> Wichtig: Bei der Steuerbefreiung handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um
einen Freibetrag. Wird die Freigrenze überschritten, greift die
Steuerbefreiung insgesamt nicht.
Hinweis: Nach vielen offenen Fragen und Unsicherheiten hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mit einem Schreiben vom 17. Juli 2023 mehr Klarheit geschaffen: Unter anderem wurden die Freigrenzen näher definiert, der Anwendungsbereich sowie der Umfang der Steuerbefreiung konkretisiert. Darüber hinaus gelten neben der Ertragsteuerbefreiung weitere Steuervergünstigungen wie der Nullsteuersatz für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen. Alle Infos und Details zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für Solarstrom-Anlagen finden Sie hier.
Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
Antwort lesen »In Absatz 3 § 35 c EStG steht dazu "[...] Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 ist [...] nicht zu gewähren, wenn für die energetischen ...
Antwort lesen »Der Steuerbonus nach § 35 c kommt hier leider nicht infrage. Denn damit können Sie die Umfeldmaßnahmen nur fördern lassen, wenn Sie auch ...
Antwort lesen »Das BMWK schreibt dazu: "Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer ...
Antwort lesen »Das hängt grundsätzlich von der Konstellation bei Ihnen vor Ort ab. In der Regel benötigen Sie aber einen Antrag zum Umbau des ...
Antwort lesen »Im besten Falle befindet sich die Dampfbremse unter der Dämmebene auf der warmen Seite der Konstruktion. Sie sollte also unter der ...
Antwort lesen »Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA ist die Flächenheizung in diesem Fall nicht förderbar, da sie die für die Effizienz wichtige ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
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