Für die Jahre 2026 und 2027 sind im Haushaltsentwurf des Senats jeweils zehn Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Seit Januar 2026 ist das Programm in zwei Förderbereiche unterteilt:
--> Wichtig zu wissen: Bereits eingereichte Förderanträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neue Anträge können seit dem 8. Januar 2026 digital gestellt werden. Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert.
SolarPLUS S für Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse
1. Zählerschränke
Förderhöhe: Pauschal 750 Euro (Mindestkosten 1.160 Euro)
Förderfähige Kosten: Neue Zählerschränke und Installationskosten, Ertüchtigung bestehender Zählerschränke durch Unterverteilungen
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
vorhandene Zählerschränke sind zu klein, technisch nicht ausreichend oder wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
2. Solarstromspeicher
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 500 Euro für 2 kWp bis zu 4.750 Euro für 19 kWp
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
nur zusammen mit neuer PV-Anlage
Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
3. Denkmalgerechte Photovoltaik-Anlagen
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 600 Euro für 2 kWp bis zu 5.700 Euro für 19 kWp
Förderfähige Kosten: Mehrkosten für die denkmalgerechte PV-Anlage gegenüber einer Standard-PV-Anlage
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
Denkmalgeschütztes Gebäude
Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde
Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.
SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse
Gefördert werden
Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.
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Ursprüngliche News, alte Förderbedingungen bis Ende 2025
Das Förderprogramm "SolarPLUS" für die Solarwende in Berlin wurde aus dem Vorgängerprogramm "EnergiespeicherPLUS" weiterentwickelt. Im Vordergrund der Förderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher. Für Mieter, Eigentümer und Gartenpächter gibt es auch Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Umgesetzt wird die Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB) - dort können die Förderanträge direkt gestellt werden. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.
Im Mittelpunkt der Berliner Solarförderung stehen Solarstromspeicher, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Förderprogramm enthält unterschiedliche Module mit verschiedenen Zuschüssen und Antragsberechtigten. Darunter ist auch eine Förderung für die Vorbereitung von Solar-Projekten, übernommen werden anteilig die Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten. Damit sollen auch größere Solarprojekte ermöglicht werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Schließlich sind auch Zuschüsse für sogenannte Balkonkraftwerke möglich - für MIeter, Eigentümer und Gartenpächter.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Die Förderung richtet sich je nach Modul an unterschiedliche Antragsberechtigte.
Diese Fördermodule und Zuschüsse stehen zur Verfügung:
Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul C Stromspeicher:
Modul D Sonderanlagen-Boni
Modul E Zuschüsse für Balkonkraftwerke
Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird mit max. 250 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. Wechselrichter) gefördert.Den Zuschuss können Mieter, Eigentümer und Gartenpächter beantragen. Das Steckersolargerät muss bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Wo und wie kann die Berliner Solarförderung beantragt werden?
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt, Anträge können online gestellt werden. Zum Förderprogramm bei der IBB
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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