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08.01.2026

SolarPLUS Berlin: Förderung für PV, Stromspeicher, Zählerschrank

Anträge für Solarförderung können bei der IBB gestellt werden

Das Berliner Solarförderprogramm SolarPLUS ist am 8. Januar 2026 mit einer neuen Förderrichtlinie neu gestartet. Gefördert werden im Förderbereich SolarPLUS S Zählerschränke, Stromspeicher und Photovoltaik-Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie im Förderbereich SolarPLUS L Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude. Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.

Große Photovoltaik-Anlage im Sommer
Bei der Berliner Solarförderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher im MittelpunktFoto: energie-fachberater.de

Für die Jahre 2026 und 2027 sind im Haushaltsentwurf des Senats jeweils zehn Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Seit Januar 2026 ist das Programm in zwei Förderbereiche unterteilt:

  1. SolarPLUS S für Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser: SolarPLUS S umfasst Pauschalförderungen unter anderem für Zählerschränke, Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeichern sowie für denkmalgerechte Solaranlagen. Dabei gilt: Mit wachsender Anlagengröße steigt auch die Höhe der Förderung.
  2. SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude: SolarPLUS L richtet sich an größere und technisch anspruchsvollere Projekte. Gefördert werden unter anderem Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeichern, Gutachten, Studien und Konzepte sowie Sonderlösungen – etwa die Kombination von Gründächern und Photovoltaik-Anlagen oder die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und Fassaden.

--> Wichtig zu wissen: Bereits eingereichte Förderanträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neue Anträge können seit dem 8. Januar 2026 digital gestellt werden. Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert.

SolarPLUS S für Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse

1. Zählerschränke
Förderhöhe: Pauschal 750 Euro (Mindestkosten 1.160 Euro)
Förderfähige Kosten: Neue Zählerschränke und Installationskosten, Ertüchtigung bestehender Zählerschränke durch Unterverteilungen
Förderbedingungen
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
vorhandene Zählerschränke sind zu klein, technisch nicht ausreichend oder wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen

2. Solarstromspeicher
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 500 Euro für 2 kWp bis zu 4.750 Euro für 19 kWp 
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
nur zusammen mit neuer PV-Anlage
Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

3. Denkmalgerechte Photovoltaik-Anlagen
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 600 Euro für 2 kWp bis zu 5.700 Euro für 19 kWp
Förderfähige Kosten: Mehrkosten für die denkmalgerechte PV-Anlage gegenüber einer Standard-PV-Anlage
Förderbedingungen
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie 
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
Denkmalgeschütztes Gebäude
Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.

SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse

Gefördert werden

  • Gutachten, Studien, Konzepte mit maximal 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße
  • Messplätze mit maximal 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße
  • Zusammenlegen von Netzanschlüssen mit maximal 10.000 Euro je nach Unternehmensgröße
  • PV-Anlagen mit Stromspeichern mit maximal 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße
  • Sonderanlagen Boni (Denkmalgerechte PV-Anlagen, Fassaden-PV-Anlagen, Gründach-PV) mit maximal 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße

Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.

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Ursprüngliche News, alte Förderbedingungen bis Ende 2025

Das Förderprogramm "SolarPLUS" für die Solarwende in Berlin wurde aus dem Vorgängerprogramm "EnergiespeicherPLUS" weiterentwickelt. Im Vordergrund der Förderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher. Für Mieter, Eigentümer und Gartenpächter gibt es auch Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Umgesetzt wird die Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB) - dort können die Förderanträge direkt gestellt werden. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.

Im Mittelpunkt der Berliner Solarförderung stehen Solarstromspeicher, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Förderprogramm enthält unterschiedliche Module mit verschiedenen Zuschüssen und Antragsberechtigten. Darunter ist auch eine Förderung für die Vorbereitung von Solar-Projekten, übernommen werden anteilig die Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten. Damit sollen auch größere Solarprojekte ermöglicht werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Schließlich sind auch Zuschüsse für sogenannte Balkonkraftwerke möglich - für MIeter, Eigentümer und Gartenpächter.

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Die Förderung richtet sich je nach Modul an unterschiedliche Antragsberechtigte.

Diese Fördermodule und Zuschüsse stehen zur Verfügung:

Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent

  • Interessant ist für Eigentümer hier auch das Modul A 4 PV-Anlagen & Steuern - Kostenübernahme für Steuerberatungen: Hier werden die Kosten für eine Beratung zur steuerlichen Veranlagung einer Solaranlage auf Ein- und Zweifamilienhäusern sowie auf Mehrfamilienhäusern übernommen. Dabei muss es sich um eine Erstberatung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters handeln. --> der Zuschuss beträgt pauschal 226,10 Euro.

Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent

Modul C Stromspeicher:

  • Attraktiv für private Eigentümer ist Modul C 1 Kauf - Gefördert wird der Kauf von Stromspeichern, die Solarstrom aus neu errichteten Photovoltaik-Anlagen speichern. Außerdem werden Kosten für Managementsysteme und sämtlichen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind, finanziell unterstützt. (Die Photovoltaik-Förderung wird auch für Pacht- und Leasingverträge von Stromspeichern gewährt. (C 2 Pacht/Leasing)) --> Der Zuschuss beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 300 Euro je nutzbarer kWh, maximal 15.000 EUR

Modul D Sonderanlagen-Boni

  • D 1 Denkmalgerechte Photovoltaik: Eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist möglich, wenn eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Förderfähig sind Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen und farblich angepasste Solaranlagen --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent
  • D 2 Fassaden-Photovoltaik: Förderfähig sind Photovoltaik-Anlagen, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade integriert sind --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent 
  • D 3 Gründach-Photovoltaik-Anlagen: Förderfähig sind die Mehrkosten, die durch eine Kombination einer Photovoltaik-Anlage mit einem Gründach entstehen. --> gefördert werden die Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlagen (z.B. für höhere Unterkonstruktion) mit einem Zuschuss in Höhe von 65 Prozent

Modul E Zuschüsse für Balkonkraftwerke
Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird mit max. 250 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. Wechselrichter) gefördert.Den Zuschuss können Mieter, Eigentümer und Gartenpächter beantragen. Das Steckersolargerät muss bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Wo und wie kann die Berliner Solarförderung beantragt werden?
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt, Anträge können online gestellt werden. Zum Förderprogramm bei der IBB

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Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB) / Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz / energie-fachberater.de
 
 

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