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25.04.2022

Zuschuss für Solarstromspeicher in Bayern ausgeschöpft

Batteriespeicher-Förderung wird nicht weiter fortgesetzt

Zuschuss für Eigentümer:innen in Bayern: Wer eine neue Photovoltaik-Anlage mit Solarstromspeicher installierte oder ergänzte, erhielt einen Zuschuss für den Batteriespeicher. Nach 100.000 gestellten Förderanträge ist jetzt Schluss. Seit dem 22.4.2022 ist das Förderprogramm beendet, eine Wiederaufnahme der Förderung in Bayern ist nicht geplant.

Hausdach mit Photovoltaik-Anlage
Das Potenzial der Sonne nutzen: Wer eine Photovoltaik-Anlage neu installiert oder ergänzt und einen Solarstromspeicher anschafft, erhält in Bayern einen ZuschussFoto: energie-fachberater.de

Aktuelle Information: Seit dem 22.4.2022 können im PV-Speicher-Programm keine Förderanträge mehr gestellt werden, die Fördermittel sind ausgeschöpft. Eine Wiederaufnahme der Batteriespeicher-Förderung ist nicht geplant.

Neue Förderbedingungen 2022
Seit Februar 2022 beträgt die erforderliche Mindestkapazität des Batteriespeichers 5 kWh (bzw. 5 kWp für die dazugehörige Photovoltaik-Anlage). Für jede zusätzliche kWh Kapazität erhöht sich der Förderbetrag und 75 Euro (statt wie zuvor 100 Euro).

Staffelung der Solarstromspeicher-Zuschüsse in Bayern:

  • 5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage) --> 500 Euro Zuschuss
  • 6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage) --> 575 Euro Zuschuss
  • 7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7,0 kWp (PV-Anlage) --> 650 Euro Zuschuss
  • 8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage) --> 725 Euro Zuschuss
  • 9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage) --> 800 Euro Zuschuss
  • 10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) --> 875 Euro Zuschuss
  • 11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) --> 950 Euro Zuschuss
  • 12,0 bis 12,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) --> 1.025 Euro Zuschuss
  • 13,0 bis 13,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) --> 1.100 Euro Zuschuss

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Photovoltaik-Anlage neu installiert oder ergänzt wird. Außerdem erforderlich sind eine Batterieschnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung sowie ein intelligentes Energiemanagementsystem. Für den Solarstromspeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen.

Die Förderung für Solarstromspeicher gibt es für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragserteilung online gestellt werden. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Alle Informationen und den Online-Antrag finden Sie hier.

 
 
 
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
 
 

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