Ob Photovoltaik oder Solarthermie - Solaranlagen sind eine sinnvolle und wirtschaftliche Investition. Eigentümer:innen sollten bei der Investition aber nicht nur aufs Geld schauen: Solaranlagen sind keine "Rundum-Sorglos-Pakete", die beim günstigsten Anbieter bestellt werden können und danach wartungsfrei jahrzehntelang arbeiten. Garantiert günstige und sichere Solarenergie vom Dach gibt es nur, wenn die Photovoltaik- bzw. Solarthermie-Anlage von qualifizierten Fachleuten installiert wurde und regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit, Schäden und Verschmutzungen überprüft wird.
Unsachgemäß installierte Solaranlage birgt Sicherheitsrisiko
Was viele nicht wissen: Dachintegrierte Solaranlagen gelten als Dacheindeckung. Bei der Montage muss deshalb das Fachregelwerk des Dachdeckerhandwerks eingehalten werden. Das fängt bei der exakt definierten Befestigung der Solarmodule an und geht bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Optimierung der Wärmedämmung nach dem geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Bei der Montage der Solaranlage auf dem Dach können sich zudem folgenschwere Fehler einschleichen. Werden die Solarmodule beispielsweise nur unzureichend an der Dachunterkonstruktion befestigt oder werden bei der Installation Sperrfolien und Dämmschichten beschädigt, kann die ganze Dachkonstruktion in Mitleidenschaft gezogen werden. Gefährlich wird es auch beim nächsten Sturm, wenn die nötige Windsogsicherheit falsch berechnet oder gar nicht beachtet wird. Die Montage von Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen sollte deshalb gut ausgebildeten Fachbetrieben überlassen bleiben. Im Zweifel ist es besser, neben dem Solarteur auch einen Dachdeckerbetrieb zu Rate zu ziehen.
Auch Wartung und Reinigung besser dem Fachbetrieb überlassen
Solarthermie- und Photovoltaik-Anlagen bedürfen genauso wie die restliche Dacheindeckung einer regelmäßigen Überprüfung. Das gehört zu den Obliegenheitspflichten des Eigentümers. Dabei werden eventuelle Mängel ausfindig gemacht und sicher beseitigt. Andernfalls droht im Schadensfall der Versicherungsschutz wegzufallen.
Mit der Wartung und Reinigung der Solaranlage sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden - schon allein aus Gründen der Sicherheit! Die Betriebe verfügen über das nötige Fachwissen zu den Anlagen und setzen moderne Arbeitsgeräte und spezielle Hilfsmittel für den Materialtransport auf das Dach ein. So kann nicht nur die Wartung und Reinigung deutlich schneller erledigt werden, auch der Austausch defekter Module ist einfacher möglich.
Im Rahmen der Überprüfung sollte auch darauf geachtet werden, ob die Modulflächen der Solaranlage Verschmutzungen aufweisen. Altes Laub und Schmutz können sich auf der gesamten Fläche, besonders aber entlang der Rahmen sammeln und so den Ertrag schmälern, weil sie die Leistung der Solaranlage reduzieren. Ist eine Reinigung erforderlich, sollte auch dies Fachleuten wie Dachdeckern überlassen werden. Denn bei einer selbstständigen Begehung durch den Eigentümer können die Solarmodule und angrenzende Dachbereiche beschädigt werden. Zudem ist damit auch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
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Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
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Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
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Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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