Spätestens wenn das Wasser an einem Sonnentag kalt aus dem Wasserhahn kommt, ist eine Überprüfung der Solarthermie-Anlage fällig. Sinnvoll ist jedoch eine regelmäßige Kontrolle durch den Fachbetrieb, beispielsweise während der jährlichen Wartung der Heizung, damit Eigentümer:innen gut vorbereitet in die Heizsaison starten.
Auf diese 7 Punkte muss bei der Wartung geachtet werden:
1. Für die Überprüfung der Solarthermie-Anlage sind mindestens zwei Thermometer nötig, eins in der Vor- und eins in der Rücklaufleitung. Bei der Wartung gilt diesen Thermometern immer der erste Blick: Scheint die Sonne und läuft die Solarpumpe, dann kommt die Solarflüssigkeit mindestens 5 Grad Celsius heißer vom Kollektor, als sie wieder zurückgepumpt wird. Dies ist ein sicherer Hinweis darauf, dass Flüssigkeit umgewälzt wird und auch tatsächlich Wärme von der Solarthermie-Anlage im Pufferspeicher ankommt.
2. Praktisch ist ein Durchflussmesser (Taco-Setter) im Kreislauf der Solarthermie-Anlage, der anzeigt, wie viel Flüssigkeit umgewälzt wird. Wichtig ist auch ein Anzeige-Display, an dem Kollektor- und Speichertemperaturen sowie Informationen zur Anlagenfunktion abgelesen werden können. Nur so kann der Eigentümer kontrollieren, ob plausible Temperaturen gemessen werden, und die Solarpumpe zum richtigen Zeitpunkt eingeschaltet wird.
3. Falsch angebrachte Temperaturfühler sind eine weitere Fehlerquelle, dann werden an der Solarthermie-Anlage zu niedrige Temperaturen gemessen. Die Folge: Nicht der Kollektor heizt den Pufferspeicher, sondern die vom Kessel teuer erwärmte Speicherwärme wird zum Kollektor gepumpt.
4. Eine genaue Kontrolle der Erträge ist durch den Einbau eines Wärmemengenzählers möglich. Ein Display zeigt an, wie viel Energie von der Solarthermie-Anlage kommt. Der Eigentümer sieht seinen Ertrag und Störungen werden schnell erkannt.
5. Auch Luft in den Leitungen, die verhindert, dass die Solarflüssigkeit ungestört zirkulieren kann, ist eine häufige Ursache für ineffiziente Solarthermie-Anlagen. Hochtemperaturbeständige Entlüfter am höchsten Punkt der Leitungen - meist in unmittelbarer Nähe der Kollektoren - schaffen Abhilfe.
6. Viele Solarthermie-Anlagen verlieren die Hälfte ihres Ertrags im Leitungssystem. Eine lückenlose Dämmung der Solarkreisleitungen gewährleistet, dass auf dem Weg zum Pufferspeicher keine Wärme verloren geht. Wichtig: Das Dämmmaterial muss den hohen Temperaturen der Solarleitungen gewachsen sein. Auch der Pufferspeicher mit seinen Rohrleitungsanschlüssen sollte gut gedämmt werden.
7. An den meisten Heizungsregelungen können Nachheizzeiten eingestellt werden. Schließlich deckt die Solarthermie-Anlage nur einen Teil des Wärmebedarfs ab. Wird warmes Wasser hauptsächlich morgens und abends gebraucht, reicht es meist aus, wenn der Heizkessel nur abends einmal nachheizt. Die Solaranlage hat dann tagsüber genügend Zeit, um den Pufferspeicher wieder vollständig aufzuladen. Das spart zusätzlich Energie und Heizkosten. Außerdem sollte die Nachheiztemperatur des Warmwassers an der Regelung nicht zu hoch eingestellt werden. Eine Temperatur von 45 bis 55 Grad Celsius ist in der Regel ausreichend. Wird die Temperatur höher eingestellt, sinkt der Ertrag der Solarthermie-Anlage im Winter, da die Kollektoren dieses Temperaturniveau kaum mehr erreichen.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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