1. Sparsame LEDs einsetzen
Wer noch alte Leuchtmittel für die Weihnachtsbeleuchtung nutzt, sollte jetzt umsatteln. Für festliche Beleuchtung sorgen am besten sparsame LEDs. Diese brauchen im Vergleich zu konventionellen Glüh- oder Halogenlampen nur etwa zehn Prozent des Stroms – und halten rund 100-mal länger. Ein Umstieg zahlt sich also schnell aus. Wichtig beim Kauf: Auf gemütliches, warmweißes Licht achten. Entscheidend dafür ist die Farbtemperatur, die auf der Packung in Kelvin (K) angegeben wird. Eine Farbtemperatur von weniger als 3.000 K sorgt für warmweißes, gelbliches und somit gemütliches Licht.
--> Zusätzlicher Spartipp: Beim Kauf darauf achten, keine batteriebetriebene LED-Beleuchtung zu kaufen, sondern nach Möglichkeit ein Modell mit Anschluss für das Stromnetz, denn Batteriestrom ist in Summe deutlich teurer als Strom aus der Steckdose.
2. Geringe Leistung der Leuchtmittel schont den Geldbeutel
Je geringer die angegebene Leistung auf den Leuchtmitteln, desto niedriger sind der Verbrauch und die dafür zu entrichtenden Stromkosten. Die Leistung wird in Watt angegeben und steht auf der Verpackung, dem Stecker oder an einem Zettel am Kabel der Lichterkette. LED-Lichterketten liegen meist zwischen 3 und 10 Watt, je nach Anzahl der Lämpchen, eine klassische Glühlampen-Lichterkette kommt auf ungefähr 50 Watt. Dabei sorgt eine LED-Lichterkette während eines vierwöchigen Betriebs für etwa 40 Cent Stromkosten. Lichterketten mit Glüh- oder Halogenlämpchen verursachen in der gleichen Zeitspanne etwa vier Euro Kosten.
3. Nützliche Zeitschaltuhr: Genau getaktet Energie sparen
Mit einer Zeitschaltuhr erstrahlt die Lichterpracht nur dann, wenn sie ihre Wirkung auch entfalten soll, also nur in den ausgewählten Abendstunden und nicht am helllichten Tag oder wenn niemand zu Hause ist. Auch in Räumen, in denen sich niemand aufhält, kann einfach der Stecker gezogen werden. Wer mehrere Lichtquellen zusammenschließen möchte, kann dafür stromsparende, abschaltbare Steckdosenleisten einsetzen.
--> Übrigens: Im Sinne des Gesetzes zählt Licht - genau wie Autoabgase - als Immission, die die Luft verunreinigt. Deshalb gelten bei der weihnachtlichen Beleuchtung der Fassade oder des Gartens die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr. Eine Zeitschaltuhr sorgt dafür, dass diese Ruhezeiten zuverlässig eingehalten werden.
4. Die richtige Lichterkette finden: Drinnen oder draußen?
Ob die Weihnachtsbeleuchtung das Wohnzimmer verschönern oder den Garten beleuchten soll, sollte vor dem Kauf schon feststehen. Denn je nach Schutzart ist die Beleuchtung speziell für den Innen- oder Außenbereich geeignet.
5. Sicherheit und Brandschutz bei der Weihnachtsbeleuchtung im Blick behalten
Jedes Jahr steigt in der Vorweihnachtszeit das Brandrisiko deutlich an, in Deutschland gibt es dann rund 40 bis 50 Prozent mehr Brände als im Frühling oder Herbst. Auch Lichterketten gehören mitunter zu den Brandverursachern, wenn brüchige oder überhitzte Kabel einen Kurzschluss oder Schwelbrand auslösen. Deshalb: Wird die Beleuchtung zur Weihnachtszeit aus dem Keller geholt, sollte sie zunächst gründlich auf Schäden geprüft werden: Sind Stecker und Kabel noch in Ordnung? Müssen kaputte Leuchtmittel ausgetauscht werden? Von beschädigten Lichterketten sollte man im Zweifel lieber die Finger lassen!
Auch beim Kauf einer neuen Weihnachtsbeleuchtung steht Sicherheit an erster Stelle. Ein sicheres und zuverlässiges Produkt ist immer mit dem GS-Siegel für Geprüfte Sicherheit und dem blauen TÜV-Siegel ausgezeichnet.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
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Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
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Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
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