Wir verwalten ein Haus mit zwei Einheiten, die über eine Heizung versorgt werden. Das eine Haus ist Wohnhaus, das andere gewerblich genutzt. Müssen wir aufgrund der unterschiedlichen Nutzung für die Häuser getrennte Energieausweise haben? Bisher haben wir einen Ausweis für beide Häuser.
Nach §22 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind zwei Energieausweise zu erstellen, wenn sich Teile eines Wohngebäudes in ihrer Art und Nutzung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und diese einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen. Die Grenze liegt bei etwa 10 Prozent der Gebäudenutzfläche, wobei die Aussteller der Energieausweise auch einen gewissen Ermessensspielraum haben. Vermutlich sind in Ihrem Fall zwei Ausweise zu erstellen. Eine konkrete Antwort kann jedoch nur ein Energieberater vor Ort geben. Diesen finden Sie unter anderem über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena.