Ich plane die Errichtung einer Dachgeschosswohnung mit zwei Dachgauben. Momentan ist es noch ungedämmter Rohbau im 30 Jahre alten Haus, das nur im EG bewohnt ist. Das Bauvorhaben wurde mit Genehmigungsfreistellung durch das Bauamt bewilligt. Ein Energieberater sagt, dass ich von ihm ein Nachweiskonzept gemäß GEG § 51 (Einzelbauteilnachweis), Wärmebrückenkonzepte und einen Energieausweis ausstellen lassen muss. Ein anderer Energieberater sagt, man braucht das nur, wenn man KfW Fördermittel beantragen möchte. Was ist richtig?
Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf bei Wohngebäuden der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust der Außenbauteile der neu hinzukommenden beheizten oder gekühlten Räume das 1,2-fache des entsprechenden Wertes des Referenzgebäudes gemäß der Anlage 1 nicht überschreiten. Neben den Anforderungen an den Wärmeschutz sind auch die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten, wenn die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche 50 Quadratmeter übersteigt.
Werden für das Gebäude detaillierte Berechnungen durchgeführt, müssen Sie nach § 92 auch eine Erfüllungserklärung bei der Behörde einreichen. Mit dieser bestätigen Sie, dass alle technischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten wurden. Welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden und wer diese ausstellen darf, hängt dabei von der nach Landesrecht verantwortlichen Behörde ab. Ohne weitere Informationen können wir Ihnen daher leider keine zuverlässige Antwort geben.
Diese bekommen Sie aber auf Rückfrage bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland.