Wir möchten unser EFH (OFF < 7 m, also Gebäudeklasse 1) in Hessen mit einem EPS WDVS dämmen. Sind Brandriegel hier gesetzlich gefordert?
Wenn ja, aus welchen Dokumenten kann ich das ableiten und erkennen, wo sie angebracht werden müssen? Ich habe bisher nicht gefunden, dass sie vorgeschrieben sind und würde sie gerne vermeiden.
Entsprechende Regelungen finden sich in der Bauordnung der Länder. Diese fordert eine mindestens normalentflammbare Außenwandbekleidung, wenn es um Gebäude der Klasse 1 bis 3 mit einer Höhe von maximal 7 Metern geht. Auf Brandriegel können Sie bei entsprechenden Ein- und Zweifamilienhäusern also in aller Regel verzichten. Bei größeren Gebäuden sind sie abhängig vom Dämmstoff an der Fassade nötig, um eine mindestens schwerentflammbare (Gebäudeklasse 4-5, 7 m - 22 m) oder nichtbrennbare (Hochhäuser) Fassadenbekleidung zu schaffen.
Wir empfehlen, das Thema mit dem örtlichen Bauamt zu besprechen, um die regionalen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.