Wir haben die Heizung letztes Jahr austauschen lassen. Darf man dann trz. einen Verbrauchsausweis erstellen lassen? Ich habe im GEG nichts dazu gefunden.
Ein Energieverbrauchsausweis darf immer dann ausgestellt werden, wenn es sich um Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten handelt. Für kleinere Gebäude kommt der Verbrauchsausweis nur infrage, wenn diese bereits bei der Baufertigstellung oder durch eine nachfolgende Sanierung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreichen.
Sofern Sie keine Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführen, die eine umfassende Berechnung der GEG-Kennwerte nach sich ziehen und über die Abrechnungsdaten von drei aufeinanderfolgenden Jahre verfügen, können Sie dabei auch nach dem Heizungstausch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen. Bedenken Sie aber, dass dieser dann unter Umständen einen zu schlechten Kennwert anzeigt.