In unserem 2013 erbauten KfW 70 - Einfamilienhaus (Vertragsunterzeichnung 2012) wurden Türen mit einem U-Wert von 1,7 und Kellerfenster mit 1,3 eingebaut. Entspricht das den Vorgaben, die 2013 gültig waren?
In dem von Ihnen beschriebenen Zeitraum galten die Anforderungen der EnEV 2009. Diese besagt, dass die Qualität der wärmeumschließenden Hüllfläche einen bestimmten spezifischen Transmissionswärmeverlust einhalten muss. Dieser richtet sich nach der Größe und der Art des Wohngebäudes. Ein freistehendes Wohngebäude mit einer Nutzfläche von maximal 350 m² darf zum Beispiel einen Wert von 0,40 W/m²K nicht unterschreiten. Nach den Anforderungen der KfW musste dieser Wert um mindestens 15 % unterschritten werden.
Generell entspricht die Qualität der von Ihnen genannten Bauteile der des EnEV-Referenzgebäudes und damit auch den Vorgaben der Energieeinsparverordnung.
Da sich der für die Beurteilung wichtige spezifische Transmissionswärmeverlust (HT-Wert) aus den U-Werten und Flächen aller Bauteile zusammensetzt, kann leider nur in einer Berechnung festgestellt werden, ob tatsächlich alle Anforderungen eingehalten wurden. In der Regel können Sie diesen Nachweis bei der Baufirma anfordern.