Sie stellen auf Ihrer Webseite drei Szenarien zur Frage "BAFA oder 35c" dar. Kann der Fall 2 Fenstertausch nach 35c mit Fall 3 Heizungstausch mit BAFA kombiniert werden?
Hintergrund: Steuerlast zur Ausschöpfung 35c ist gerade durch Fenstersanierung gegeben, steuerliche Forderung Heizungstausch läuft ins Leere, komplett nach BAFA erfordert EEE-Einbindung und diese ist aktuell ein Zeit- und Kapazitätsproblem.
Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig einem der beiden Programme zuweisen. Das heißt: Sie können den Fenstertausch über § 35c EStG und den Heizungstausch über die KfW fördern lassen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie Sie die Mittel richtig beantragen.
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