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Expertenrat

Kann ich den Bewilligungszeitraum im KfW-Programm 461 verlängern lassen?

Frage von Sebastian B. am 13.10.2023 

Kann ich meinen Zuschuss (461) KFW 55 der im Januar 2022 gestellt und genehmigt wurde, um weitere 2 Jahre verlängern? Welche Begründung soll ich angeben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist möglich. In der BEG WG-Richtlinie lesen Sie dazu unter Punkt 9.4: "Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann der Bewilligungszeitraum der Zuschussförderung aufgrund der schwierigen Marktsituation auf begründeten Antrag statt um 24 Monate um 36 Monate verlängert werden. Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt damit für Anträge aus dem
genannten Zeitraum 60 Monate."

Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie die Verzögerung nicht selbst zu verursachen haben. Das sollte glaubhaft aus Ihrem Verlängerungsantrag an die Förderbank hervorgehen. Für weitere Fragen zu Ihrem Vorhaben empfehlen wir Ihnen den direkten Kontakt zu den Experten der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der kostenfreien Rufnummer 0800/539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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