Ist die Kombination Biomasseheizung plus Solarthermie bzw. Brauchwasserwärmepumpe noch Pflicht für förderfähige Heizanlagen? Ist die Kombination mit PV-Anlage auch möglich? Wie groß muss die Solarthermieanlage bzw. die PV Anlage sein?
Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom 8.9.2023 nicht.
Bei der BEG-Förderung der Heizung ist die Voraussetzung aller Voraussicht nach jedoch weiterhin Pflicht. Aktuelle heißt es hier: "Biomasseheizungen müssen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert sein. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599. Bei Einhaltung der Regelvermutung des § 35 Absatz 2 GEG wird angenommen, dass die solarthermische Anlage ausreichend groß dimensioniert ist."
Zulässig sind aktuell nur Solarthermie- oder Wärmepumpen-Anlagen (Brauchwasser-Wärmepumpen), die den Warmwasserbedarf im Haushalt decken. Vermutlich sind ab 2024 aber auch PV-Anlagen erlaubt. Sobald uns hierzu verbindliche Informationen vorliegen, berichten wir auf unserer Internetseite und in unserem Newsletter darüber.