Ich habe meine Ölheizung gegen eine Pelletheizung getauscht. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der VN eingereicht (Status eingegangen). Kann ich die Kosten für eine noch durchzuführen Kaminsanierung noch nachreichen? Waren im Kostenvoranschlag mit aufgeführt.
Leider ist das nicht mehr möglich. Sobald der Verwendungsnachweis eingereicht wurde, lassen sich keine Kosten mehr anrechnen. Möglich ist es allerdings, für die Kaminsanierung den Steuerbonus für Handwerker geltend zu machen. Nutzen Sie diesen, können Sie 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten nachträglich von der Steuer absetzen. Eine direkte Kombination mit der Heizungsförderung ist nicht möglich - die Kosten dürfen sich also nicht überschneiden.
Unter Umständen werden Rechnungen noch akzeptiert, wenn die Ausführung der Leistungen der Aktivierung des Verwendungsnachweises und innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgte.
Ist das der Fall, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Fördergeber. Diesen erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.