Ist es möglich den genehmigen Antrag bei der BAFA bezüglich einer Wärmepumpenförderung zurückziehen, wenn ich mich, aufgrund in unserem Fall besserer Fördersätze, für die bald startende KFW Förderung entscheide? Oder wird nach dem Zurückgeben der Genehmigung an die BAFA dort eine Sperrfrist von 6 Monaten für die Neubeantragung bei der KFW verhängt? Es wurden noch keine Aufträge vergeben und mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
Sofern noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben wurden, können Sie die Förderung für die Wärmepumpe stornieren und neu beantragen. Auch wenn der Fördergeber wechselt, handelt es sich in beiden Fällen um Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten ist, wenn Sie für identische Maßnahmen Fördermittel beantragen.
Prüfen Sie, ob sich der Aufwand lohnt. Bei hohen Kosten ist die aktuelle Förderung trotz niedrigerer Fördersätze unter Umständen lukrativer. Grund dafür ist die Höhe der anrechenbaren Kosten, die mit dem Jahreswechsel aller Voraussicht nach von 60.000 auf 30.000 Euro sinkt.