Wir haben ein altes Haus in Bayern, welches in Summe von uns ca. 3 Monate im Jahr als Nebenwohnsitz bewohnt wird. Ist es richtig, dass vor diesem Hintergrund das neue GEG nicht greift und folglich weder die 10 %-Fassadendämmregel noch die Vorgabe der 65 %-Regel erneuerbarer Energie bei Heizungskauf sowie keine Dämmpflicht des Dachs bzw. der oberen Geschossdecke greift?
Nach § 2 GEG sind wenig genutzte Wohngebäude von den Anforderungen des GEG ausgenommen. Voraussetzung ist, dass das Haus für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung verbraucht. Eine entsprechende Bestätigung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region. Sind Sie unsicher, ob Sie die Vorgaben erfüllen, bekommen Sie rechtssichere Auskünfte auch von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.