Ich wohne im eigenen Haus, bin 73 Jahre und die Heizungswerte sind gut. Ich hätte kein Geld für einen Heizungstausch. Geringe Rente/kein Kredit möglich.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen (§ 102 GEG).
Müssen Sie die Heizung dennoch tauschen, gibt es aktuell hohe Zuschüsse mit günstigen Ergänzungskrediten. Zudem können Sie auf ein Contracting-Angebot zurückgreifen und die neue Heizung mieten.
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Sie in vielen Fällen von der Heizungs-Austauschpflicht befreit sind. So zum Beispiel dann, wenn Sie eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung nutzen. Gleiches gilt, wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus als Eigentümer schon am 01. Februar 2002 bewohnt haben. Im zuletzt genannten Fall gilt Bestandsschutz und erst die neuen Eigentümer müssen die Heizung austauschen.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für ihre Antwort. Sie haben ich etwas beruhigt. Schauen wir mal, was kommen wird.