Mit dem Zuwendungsbescheid des Bundesamts für unsere geplanten Maßnahmen hat unser Energieberater eine Rechnung gestellt. Diese beinhaltet aber bereits Posten wie Baubegleitung, Vor-Ort-Termine, Baustellendokumentation usw., was aber noch nicht stattgefunden hat.
Bei einer anderen Maßnahme hat ein anderer Energieberater die Rechnung erst nach erbrachter Leistung gestellt. Ist es legitim, dass ich das vorab bezahlen soll, bzw. was wäre richtig?
Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ist auch Vorkasse möglich, wenn diese vertraglich vereinbart wurde (zum Beispiel in den AGB). Anders verhält es sich bei Abschlagsrechnungen. Diese sind üblich, meist aber auch erst nach erbrachter Teilleistung.
Unser Tipp: Sprechen Sie den Energieberater darauf an und fragen, ob eine spätere Rechnungsstellung möglich ist. Alternativ steht es Ihnen frei, auch einen anderen Energieberater zu beauftragen. Achten Sie dann aber darauf, welche Leistungen als Vorkasse beglichen wurden und somit noch zu leisten sind.