Was brauche ich bei einer 1997 erbauten DHH zur Vermietung?
Entscheidend ist in Ihrem Fall das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. Musste beim Bau bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten werden, haben Sie Wahlfreiheit und können einen Energieverbrauchs- oder einen Energiebedarfsausweis erstellen lasse. Galt die WSchV 77 bei der Errichtung der Doppelhaushälfte noch nicht, ist ein umfangreicher Energiebedarfsausweis Pflicht. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn Sie das Gebäude zwischenzeitlich energetisch modernisiert haben. Denn auch dann haben Sie in Bezug auf den Energieausweis Wahlfreiheit. Ein Energieberater vor Ort kann schnell eine verbindliche Antwort geben.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?".