Ich habe ein Haus Baujahr 1940 gekauft. Es wurden regelmäßig Sanierungsarbeiten durchgeführt. So z. B. eine bereits vorhandene ältere Aufsparrendämmung und eine Innenwanddämmung mit Styropor. Im Dachgeschoss sind ein altes Holzfenster und 2 Dachfenster, die besser getauscht werden sollten.
Das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut. Das Haus hat 3 Stockwerke, wobei jede Geschossdecke gedämmt wurde. Greift da schon die 10 Prozentregel der Fassadensanierung, wenn die 3 Fenster ausgetauscht werden? Und wenn die Fassade gedämmt werden muss, welche Lösungen gibt es bezüglich der Innendämmung? Wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt wird, muss das Dach trotzdem nochmal gedämmt werden?
Nein, die Dämmpflicht der Fassade bezieht sich nur auf Maßnahmen an der Fassade selbst. Sie greift zum Beispiel dann, wenn Sie den alten Putz abschlagen und neu Aufbringen oder eine Vorsatzschale auf der Außenseite installieren.
Bei dem geplanten Austausch der Fenster müssen Sie nur die Fenster-U-Werte der EnEV einhalten. Demnach müssen neue Fenster einen U-Wert von 1,3 W/m²K aufweisen. Für Dachflächenfenster gilt ein Grenzwert von 1,4 W/m²K.
Bauen Sie bessere Fenster ein (U-Wert 0,95 W/m²K für Fenster und 1,0 W/m²K für Dachfenster) bekommen Sie sogar eine Förderung für den Fenstertausch. Alle Informationen dazu sowie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Förderung der neuen Fenster gibt unser interaktives Förder-eBook.
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