Wir wohnen in einem 6 Parteienhaus und es stellt sich die Frage, ob wir die Gasheizung erneuern sollten. Wird solch eine Erneuerung gefördert? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen, wie hoch, wer soll den Antrag stellen und wer kann beraten?
Fördermittel für die neue Gasheizung bekommen Sie nur, wenn Sie diese jetzt oder in spätestens zwei Jahren mit regenerativen Energien kombinieren. Sie müssen neben der Brennwertheizung also auch eine Wärmepumpe, eine Solarwärmeanlage oder eine Biomasseheizung installieren. Außerdem muss die regenerative Energie-Anlage die Heizlast Ihres Gebäudes zu mindestens 25 Prozent decken. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 20 bis zu 35 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Den Antrag stellt der Eigentümer oder ein Vertreter der Eigentümergemeinschaft - für den letzten Fall stellt das BAFA auf seiner Webseite Vorlagen für eine Vollmacht zum Download zur Verfügung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Gasheizung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Heizungen.