Die gesetzlichen Vorgaben der EnEV für die Fassadendämmung gelten also nicht, wenn bei der Sanierung ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ohne Abschlagen des Altputzes angebracht wird. Bleibt der bestehende Außenputz dran, ist künftig auch weniger Dämmung erlaubt. Diese Gesetzeslücke ist erst jetzt aufgefallen. Bislang galt die rund zehn Jahre alte Regel, dass die Fassadendämmung je nach Dämmstoff und Zustand der Außenwand mindestens 12 bis 16 Zentimeter dick sein muss, um die gesetzlichen Mindeststandards der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Bestätigt wurde die Ausnahme von der Projektgruppe EnEV der Bauministerkonferenz vom 27. September 2016. Scheinbar wurde bei der letzten Überarbeitung der EnEV, die im Mai 2014 in Kraft trat, die folgenschwere Änderung aufgenommen. Davor gab es die Ausnahme nicht.
Hausbesitzer sollten Dämmdicke gut durchrechnen / Dünne Fassadendämmung oft unwirtschaftlich
Wer mit dem Gedanken spielt, die EnEV-Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen, sollte aber bedenken: Mit einer geringeren Dämmstoffdicke werden nur wenig Investitionskosten gespart. Handwerker und ihr Gerüst, das Verkleben und die Putzschicht müssen sowieso bezahlt werden, es fallen nur geringe Materialkosten weg. So belaufen sich die eingesparten Kosten pro Zentimeter Dämmung auf durchschnittlich zwei Euro je Quadratmeter. Diese Ersparnis wird durch den höheren Energieverbrauch über die Lebensdauer der Fassadendämmung mehr als aufgefressen. Wirtschaftlich sind dünnere Dämmplatten daher in der Regel nicht.
Ein weiterer Grund spricht gegen eine reduzierte Dämmung. Da eine einmal aufgebrachte Fassadendämmung Jahrzehnte in Betrieb ist, sind Hausbesitzer mit geringeren Dämmstärken nur unzureichend vor künftigen Preissteigerungen gewappnet. Wer jetzt seine Außenwände nur mit acht bis zehn Zentimetern dämmt, macht sich abhängiger von einem steigenden Energiepreis und muss eventuell teuer nachdämmen.
Für KfW-Förderung ist sogar dickere Fassadendämmung erforderlich
Wer die KfW-Förderung für seine Fassadendämmung in Anspruch nehmen möchte, kann ohnehin nicht dünner dämmen. Denn für die Förderung sind etwa 16 bis 20 Zentimeter Dämmstoff nötig. Der Zuschuss kann schnell mehrere Tausend Euro ausmachen und deckt die Mehrkosten ab, die bei einer besonders dicken Fassadendämmung entstehen. Hausbesitzer in Baden-Württemberg erfüllen mit einer solchen Dämmung außerdem die Anforderungen, die das Erneuerbare-Wärme-Gesetz EWärmeG des Landes bei einem Heizungstausch stellt.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
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Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
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Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
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Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
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Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
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Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
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Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
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Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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