Warum ist eine Versiegelung des kompletten Grundstücks problematisch?
Ob Pflastersteine, Beton oder Asphalt - ist das Grundstück luftdicht und wasserdicht abgedeckt, kann Regenwasser oft kaum in die Erde versickern. Das erzeugt gleich mehrere Folgeprobleme: Das Grundwasser wird nicht aufgefüllt. Der Gasaustausch des Bodens mit der Luft ist beeinträchtigt. Unfruchtbarkeit und ausbleibende Neubildung der Böden sind die Folge. Außerdem staut sich bei Starkregen das Wasser an der Oberfläche, so dass örtliche Überflutungen von Flächen, Wegen und Häusern immer häufiger werden.
Entsiegelung des Grundstücks als Beitrag zum Umweltschutz
Um die natürlichen Bodenfunktionen als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz wiederherzustellen und Böden vor Überflutung zu schützen, sollten Eigentümer über eine Entsiegelung ihrer Bodenflächen nachdenken. Davon profitiert nämlich nicht nur die Umwelt! Durch eine bessere Versickerung von Regenwasser sind die Eigentümer selbst auch besser vor Überflutung und einem Rückstau von Schmutzwasser aus der überforderten Kanalisation geschützt. Außerdem wirken Wetterextreme wie Starkregen und Hitze auf natürlich gestalteten Flächen weniger belastend.
Mit einer Mischung aus Eigenleistung und fachkundiger Anleitung können Eigentümer die Entsiegelung ihres Grundstücks in Angriff nehmen. Die besten Tipps zu Vorgehensweise und Kosten:
1. Grundstück entsiegeln - besteht Handlungsbedarf?
Ärgern sich Eigentümer über versiegelte Flächen, haben sie dadurch Stauwasser und Überflutung erlebt, sollte über eine Entsiegelung nachgedacht werden. Eine solche Entsiegelung bedeutet beispielsweise das vollständige Entfernen von versiegelnd wirkenden Schichten, das vollständige und teilweise Entfernen von Tragschichten und Aufschüttungen oder die Lockerung verdichteter Schichten und Behebung von Bodenverdichtung.
2. Eigenleistung und fachkundige Hilfe bei der Grundstücksentsiegelung
Eigentümer können versiegelte Wege und Straßen auf ihrem Grundstück sowie Flächen von Haus-, Hof und Vorgärten mit Hacke und Schaufel selbst entsiegeln. Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt kann mit eigenem Körpereinsatz entfernt werden. Der Abbau von Beton- und Asphaltdecken ist hingegen meist Sache eines Fachbetriebs, da beim Auf- und Abbruch schweres Gerät zum Einsatz kommt.
Grundstück entsiegeln Schritt für Schritt:
3. Durchlässige Bodenbeläge für Grundstück und Wege auswählen
Damit das Regenwasser künftig seinen Weg in den Boden zum Grundwasser findet, eignen sich Rasen, Schotterrasen, durchlässiger Kies, Holzhäcksel, Holzroste, Rasengittersteine oder Pflaster mit offenen Zwangsfugen als versickerungsfähige Alternativen bei der Befestigung von Wegen und Zufahrten. Wichtig: Ein Schotterrasen ist nicht zu verwechseln mit einem Schottergarten, der durch unterliegende Folien oder Vliese überhaupt keine Versickerung ermöglicht und somit auch keine sinnvolle Umgestaltung des Grundstücks ist. Zudem sind Schottergärten auch in immer mehr Kommunen verboten.
4. Kosten und Förderung für die Entsiegelung des Grundstücks
Abbruch und Entsorgung der alten Bodenbeläge sowie die Kosten für eine Neugestaltung des Grundstücks können ins Geld gehen! Zur Entsiegelung von Flächen bieten deshalb einige Kommunen Hilfe und Förderung an. Eigentümer sollten sich bei ihrer Kommune danach erkundigen und auch erfragen, ob es bei der Gestaltung von Vorgärten Vorgaben gibt, zum Beispiel durch eine Vorgartensatzung.
Keine Kosten sondern ein Bonus winkt bei den Abwassergebühren: Für entsiegelte Flächen werden auf Antrag im Gegensatz zu versiegelten keine Niederschlagswassergebühren fällig! Das entlastet die Eigentümer bei den Nebenkosten.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
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Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
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Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
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Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
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Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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