Was genau wird beim sommerlichen Wärmeschutz gefördert?
Gefördert wird als Einzelmaßnahme sommerlicher Wärmeschutz (BEG EM) der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung. Die Zuschüsse und Förderkredite gibt es also für außen liegende:
Wichtig für die Förderung ist eine automatische Steuerung, die die Versorgung mit Tageslicht und den Sonnenschutz optimiert. Solche cleveren Steuerungssysteme ermöglichen eine zentrale Bedienung. So muss nicht jeder Rollladen von Hand bedient werden und auch wenn die Bewohner tagsüber nicht zu Hause sind, wird der Sonnenschutz perfekt in Position gebracht. Das hilft besonders während längerer Hitzeperioden gegen das Aufheizen der Wohnräume.
Wichtig zu wissen: Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind nur beim Fenstertausch förderfähig. Bei der Effizienzhaussanierung sind dagegen sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig.
Wie hoch ist die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz?
1. BAFA-Zuschüsse für den sommerlichen Wärmeschutz
Der Zuschuss für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
2. Förderkredit der KfW für die Effizienzhaus-Sanierung
Maximal 150.000 Euro Kredit können Eigentümer:innen für eine Effizienzhaus-Sanierung inklusive sommerlichen Wärmeschutz erhalten. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Kosten - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Beantragt wird die Förderung im KfW-Programm Wohngebäude – Kredit (261).
--> Gut zu wissen: Auch Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Darauf müssen Sie bei der Förderung von Eigenleistungen achten.
Was sind die Voraussetzungen bei der Förderung?
Voraussetzung ist die Einhaltung der Vorgaben der DIN4108-2:2013-02 zum sommerlichen Wärmeschutz. Dazu muss vom Energieberater mindestens ein Nachweis nach DIN4108-2:2013-02 geführt werden, und zwar für den Raum, für den sich die höchsten Anforderungen bezüglich des sommerlichen Wärmeschutzes ergeben.
Die Kosten für die Sanierung müssen sich auf mindestens 2.000 Euro belaufen. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Wo kann ich die Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz beantragen?
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Grundlage für den Förderantrag ist ein ausführlicher Kostenvoranschlag. Der Zuschuss wird direkt online beim BAFA beantragt. Den Förderkredit der KfW beantragen Eigentümer:innen bei einer Bank oder Sparkasse.
Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Für die dabei entstehenden Kosten gibt es einen Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent - entweder vom BAFA oder von der KfW, je nachdem, wo die Förderung beantragt wird.
Steuerbonus für sommerlichen Wärmeschutz als Alternative
Wer den Sonnenschutz aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtiger Hinweis: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Über den Sonnenschutz hinaus tragen auch neue Fenster und eine Dämmung zum sommerlichen Wärmeschutz bei. Auch diese Maßnahmen werden gefördert:
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