Wir kernsanieren aktuell ein Haus, das ich im Januar gekauft habe. Nach der Sanierung möchten wir umziehen, daher bin ich bisher nicht dort gemeldet. (Beides Köln)
Ich möchte dieses Jahr eine Wärmepumpe einbauen und ein neues Dach machen lassen. Die Wärmepumpe über BEG Einzelmaßnahme und für das Dach § 35 c energetische Maßnahmen den Steuervorteil nutzen in den nächsten 3 Jahre.
Die Frage ist, kann ich den Steuervorteil nach 35c energetische Maßnahmen nutzen, auch wenn ich noch nicht an der Adresse gemeldet bin? Das Haus ist aktuell noch nicht bewohnbar.
Wir gehen davon aus, dass Sie den Steuerbonus für die Sanierung in diesem Fall beantragen können. In den Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums heißt es dazu: "Eine Wohnung wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn sie zumindest zeitweise vom Eigentümer tatsächlich genutzt wird. Ausreichend ist, wenn die Wohnung im Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme nutzbar gemacht wird. [...] Ein Leerstand vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ist jedoch unschädlich, wenn er mit der beabsichtigten Nutzung des begünstigten Objekts zu eigenen Wohnzwecken zusammenhängt. Ein Zusammenhang ist regelmäßig gegeben, wenn die energetischen Maßnahmen unmittelbar vor Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken erfolgen (z. B. zwischen dem Erwerb und dem Einzug). Dies gilt auch für mehrjährige Sanierungsmaßnahmen, wenn der Leerstandszeitraum zwischen dem Beginn der energetischen Sanierungsmaßnahme und dem Einzug durch die Gesamtbaumaßnahme bedingt ist."
Haben Sie das Objekt gekauft, sanieren es nun und ziehen dann ein, erfüllen Sie die Kriterien der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Wichtig ist darüber hinaus die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei der Dachdämmung.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von einem Steuerberater aus Ihrer Region.