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Energieausweis

Ein Energieausweis zeigt schwarz auf weiß, wie es um die Energieeffizienz eines Hauses bestellt ist.

Nach GEG 2020 müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen.

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Energieausweis
 
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Muster-Energieausweis als Bedarfsausweis mit Effizienzklassen nach GEG 2020
Muster-Energieausweis als Bedarfsausweis mit Effizienzklassen nach GEG 2020Foto: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Muster-Energieausweis als Verbrauchsausweis mit Effizienzklassen GEG 2020
Muster-Energieausweis als Verbrauchsausweis mit Effizienzklassen GEG 2020Foto: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Muster-Energieausweis mit Modernisierungsempfehlungen nach GEG 2020
Muster-Energieausweis mit Modernisierungsempfehlungen nach GEG 2020Foto: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Energieausweis: Energetischer Statusbericht auf einen Blick
Ist Ihr Haus ein Energiefresser oder ein Energiesparer? Das lässt sich ganz leicht herausfinden: mit einem Energieausweis. Geregelt sind die Vorgaben zum Energieausweis im Gebäudeenergiegesetz (GEG): Verpflichtend ist der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, hilfreich beim Kauf und bei der Sanierung, denn er liefert wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen.

Der Energieausweis macht auf den ersten Blick deutlich, ob ein Haus Heizenergie verschwendet oder sparsam ist. Die farbige Skala oben auf dem Energieausweis zeigt leicht verständlich, ob das Haus im roten (hoher Energieverbrauch = großer Sanierungsbedarf) oder grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch) steht. Ergänzt wird die Farbskala im Energieausweis durch so genannte Effizienzklassen. Häuser und Wohnungen werden damit anhand ihrer Energiekennwerte in neun Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. Das ermöglicht einerseits den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Andererseits liefert der Energieausweis Hausbesitzern wichtige Anhaltspunkte und Informationen für eine energetische Sanierung, denn er enthält individuelle Modernisierungsempfehlungen, mit denen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

Energieausweis-Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt ihr Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Der Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob diese viel oder kaum heizen, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein. Für den Bedarfsausweis wird das Haus genau unter die Lupe genommen: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Am Endenergiebedarf können sich Hausbesitzer, Käufer und Mieter orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen. Gültig sind beide Ausweisvarianten jeweils zehn Jahre. Wann Hausbesitzer welchen Energieausweis brauchen, hängt vom Baujahr und von der Größe des Hauses ab. Häuser unter Denkmalschutz benötigen keinen Energieausweis.
Expertentipp: Wann braucht man welchen Energieausweis?

Bei Vermietung oder Verkauf ist Energieausweis vorlegen Pflicht
Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie gilt laut GEG eine Energieausweis-Pflicht: Potenziellen Mietern und Käufern muss der Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung verpflichtend vorgelegt werden. Kommt der Vertrag zustande, muss der Energieausweis dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Die Energiekennwerte aus dem Energieausweis gehören darüber hinaus auch in die Immobilienanzeige! Wer sich daran nicht hält, muss laut GEG 2020 mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.


Diese Angaben aus dem Energieausweis gehören nach GEG 2020 in Immobilienanzeigen
In § 87 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird geregelt, welche Angaben aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen verpflichtend enthalten sein müssen:

  • Art des Energieausweises – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Im Energieausweis genannte Informationen zum Endenergiebedarf oder Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
  • Wesentlicher Energieträger für die Heizung (Gas, Öl, Pellets, Fernwärme etc)
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse (bei älteren und noch gültigen Energieausweisen entfällt die Pflicht zur Angabe der Energieeffizienzklasse)


Wer stellt einen Energieausweis aus und was kostet der Energieausweis?
Einen Verbrauchsausweis erhalten Hausbesitzer zum Beispiel bei vielen Energieversorgern und Energiedienstleistern, die Heizdaten ablesen. Der Verbrauchsausweis kostet oft weniger als 100 Euro und wird aus den Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung) der letzten drei Jahre erstellt. Den Bedarfsausweis erstellt ein Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister oder Energieberater, zum Beispiel aus der Liste der Architektenkammern oder der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes. Dafür ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich und es erfolgt eine genaue Analyse der Bausubstanz. Deshalb ist der Bedarfsausweis auch deutlich teurer als der Verbrauchsausweis, mindestens 400 Euro müssen Hausbesitzer einkalkulieren. Fehlen Planungsunterlagen oder handelt es sich um ein kompliziertes Gebäude, kann es je nach Aufwand auch deutlich teurer werden.

Wichtig zu wissen: Im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine Übergangsfrist für Energieausweise vorgesehen. Bis zum 1. Mai 2021 werden Energieausweise nicht nach GEG, sondern noch nach EnEV 2014 ausgestellt!


Quelle: energie-fachberater.de
 
 
 

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