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Ratgeber Sanierung unter Denkmalschutz

Schätzungen zufolge stehen in Deutschland rund eine Million Gebäude unter Denkmalschutz, darunter auch viele Wohnhäuser.

Wer ein denkmalgeschütztes Haus sanieren will, muss mit Auflagen der Denkmalbehörde rechnen. Es gibt aber auch Förderung

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Ratgeber Sanierung unter Denkmalschutz
 
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Oberstes Gebot bei der Sanierung unter Denkmalschutz: Der ursprüngliche Charakter der Häuser muss bewahrt werden. Daher empfiehlt sich eine Innendämmung
Oberstes Gebot bei der Sanierung unter Denkmalschutz: Der ursprüngliche Charakter der Häuser muss bewahrt werden. Daher empfiehlt sich eine InnendämmungFoto: Multipor / Xella Deutschland GmbH
Historische Wohnhäuser sind mit viel Aufwand zu unterhalten, die Heizkosten häufig sehr hoch. Mit einer Innendämmung zum Beispiel aus Holzfaser kann nachhaltig und energetisch saniert werden
Historische Wohnhäuser sind mit viel Aufwand zu unterhalten, die Heizkosten häufig sehr hoch. Mit einer Innendämmung zum Beispiel aus Holzfaser kann nachhaltig und energetisch saniert werdenFoto: UdiDÄMMSYSTEME GmbH
Auch eine Einblasdämmung kann eine gute Lösung für ein Baudenkmal sein
Auch eine Einblasdämmung kann eine gute Lösung für ein Baudenkmal seinFoto: DEUTSCHE ROCKWOOL GmbH & Co. KG

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Sanieren unter Denkmalschutz: Bausubstanz erhalten, Energieeffizienz verbessern
Wer in einem Haus unter Denkmalschutz wohnt, erfreut sich oft an dem besonderen Charme vergangener Zeiten. Doch die Aufgabe, die sich damit für Eigentümer stellt, ist nicht ganz leicht: Altes bewahren und dennoch modernen Wohnkomfort ermöglichen erscheint manchmal schlicht unmöglich. Das gilt auch, wenn es um das Thema Energieeinsparung und energetische Sanierung geht. Nicht alles, was sich als energieeffizient bewährt hat, kann und darf in einem Haus unter Denkmalschutz auch umgesetzt werden. Gefragt ist dagegen bei der Sanierung Fingerspitzengefühl und eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Dann kann aus einem Haus unter Denkmalschutz auch ein energiesparendes Schmuckstück werden.

Denkmalgerechte Sanierung ist ein Fall für Experten
Während so manche Sanierung von Eigentümer:innen in Eigenregie durchgeführt wird, ist davon bei einem Haus unter Denkmalschutz abzuraten. Zu individuell ist jedes Baudenkmal, als dass sich Standardlösungen für die Sanierung eignen würden. Bevor die Planung überhaupt startet, ist der Kontakt zur lokalen Denkmalschutzbehörde Pflicht. Denn ohne die Zustimmung der Denkmalschützer kann nicht sanieren werden, oft müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden. 

Wenn es in der Folge um den Sanierungsplan geht, sollten erfahrene Fachleute und Firmen eingeschaltet werden: Egal ob Energieberater, Planer oder Handwerker – ohne Erfahrung in der Sanierung unter Denkmalschutz geht es nicht. Und den Kontakt zu Ämtern, Behörden und speziellen Stiftungen sollten Eigentümer nicht nur als lästige Pflicht betrachten. Untere Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalschutz und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz beschäftigen auch Experten, die viele gute Tipps geben können, gern auf vergleichbare Referenzbeispiele verweisen und erfahrene Fachfirmen kennen und empfehlen können.

Bei der Planung der ersten Schritte hilft unsere Checkliste für die Sanierung unter Denkmalschutz.

Gesetzliche Vorgaben für die Sanierung unter Denkmalschutz
Während Eigentümer auf der einen Seite zur Abstimmung mit der Denkmalbehörde verpflichtet sind, genießen sie auf der anderen Seite auch größere Freiheiten. Denn viele gesetzliche Vorgaben zur Energieeinsparung wie das Gebäudeenergiegsetz (GEG) oder das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg nehmen Häuser unter Denkmalschutz explizit von ihren Regelungen aus. Auch einen Energieausweis brauchen Baudenkmäler in vielen Fällen nicht. Und während eine Solaranlage auf einem Baudenkmal noch vor wenigen Jahren undenkbar war, haben inzwischen viele Bundesländer ihre Regelungen dafür gelockert.

Förderung und steuerliche Vergünstigungen für Baudenkmäler
Die Finanzierung einer Sanierung unter Denkmalschutz ist nicht leicht: Oft sind der höhere Aufwand, der Einsatz bestimmter Handwerkstechniken und die Beschaffung besonderer Baustoffe und Materialien auch mit höheren Kosten verbunden. Dem tragen verschiedene Förderungen und steuerliche Vergünstigungen Rechnung. 

So bietet die KfW für Häuser unter Denkmalschutz eine spezielle Förderung an, wo die technischen Anforderungen auf die Bausubstanz erhaltenswerter Häuser abgestimmt sind. Alternativ zu dieser Förderung gibt es die Möglichkeit, die Kosten für den Erhalt und die Sanierung eines Hauses unter Denkmalschutz von der Steuer abzusetzen. Damit unterstützt das Finanzamt Eigentümer eines Baudenkmals.


Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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