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Expertenrat

Muss ich zustimmen, wenn die Außendämmung meines Nachbarn auf unser Grundstück ragt?

Frage von Inken P. am 06.03.2018 

Wir besitzen ein Reihenhaus in Hamburg. Der direkte Nachbar möchte nun eine Außendämmung vornehmen. Muss ich dies meinem Nachbarn schriftlich genehmigen, da ein Teil der Außendämmung auf unserem Grund sein wird? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In einigen Bundesländern gibt es bereits eine sogenannte Duldungspflicht der Außendämmung, verankert im Nachbarschaftsgesetz. Diese lässt jedoch immer auch einen Ermessensspielraum, weshalb im Ernstfall jedes Vorhaben einzeln zu beurteilen ist. Da wir Ihnen dazu leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben können, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht aus Ihrer Region. Stehen Sie der Dämmung nicht negativ gegenüber, kann Ihre schriftliche Zustimmung für Sicherheit sorgen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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