Wir besitzen ein Reihenhaus in Hamburg. Der direkte Nachbar möchte nun eine Außendämmung vornehmen. Muss ich dies meinem Nachbarn schriftlich genehmigen, da ein Teil der Außendämmung auf unserem Grund sein wird?
In einigen Bundesländern gibt es bereits eine sogenannte Duldungspflicht der Außendämmung, verankert im Nachbarschaftsgesetz. Diese lässt jedoch immer auch einen Ermessensspielraum, weshalb im Ernstfall jedes Vorhaben einzeln zu beurteilen ist. Da wir Ihnen dazu leider keine rechtsverbindliche Auskunft geben können, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Anwalt für Baurecht aus Ihrer Region. Stehen Sie der Dämmung nicht negativ gegenüber, kann Ihre schriftliche Zustimmung für Sicherheit sorgen.