Ich habe einen gänzlich ungedämmten Altbau mit ausgebautem Dachgeschoss. Bei mir muss eine sog. "Schalltechnische Ertüchtigung" durch einen Flughafenbetreiber durchgeführt werden. Die angeordnete Maßnahme betrifft 70% der gesamten Dachinnenfläche. Muss ich jetzt das gesamte Dach nach EnEV dämmen (Volldämmung), nur die betroffenen Gebiete (Teildämmung) oder gar nicht?
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung beziehen sich erst einmal auf die behandelten oder geänderten Bauteilflächen. Sie greifen am Dach zum Beispiel dann, wenn:
Eine Ausnahme betrifft außerdem alle Bauteile, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind.
Wird die äußere Dachhaut (inkl. Lattung und Schalung) nicht angerührt, sind Sie nach den Anforderungen der aktuell gültigen EnEV nicht zum Dämmen verpflichtet. Andernfalls müssen Sie nur die sanierten Flächen im entsprechenden U-Wert ausführen. Da das bei der Dachdämmung nicht ohne Weiteres möglich ist, ist in diesem Fall letztlich doch das gesamte Dach zu dämmen.