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Expertenrat

Ist eine Fassadendämmung nötig, wenn ich Schiefer über einer bestehenden Putzschicht anbringe?

Frage von Oliver H. am 25.06.2017 

Ich möchte an einem ungedämmten Einfamilienhaus die Schlagseite verschiefern, wobei der Außenputz als solches darunter weiterhin erhalten bleibt. Sehe ich es richtig, dass ich hier nicht zu irgendwelchen Dämmmaßnahmen verpflichtet bin? Schließlich erneuere ich ja nicht den Außenputz selber. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung greift die Dämmpflicht an der Fassade immer dann, wenn:


  • der Putz erneuert wird
  • auf der Außenseite der Fassade eine Bekleidung in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden.

Das heißt, dass sie auch bei einer neuen Verschalung mit Schiefer dämmen müssen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Fläche weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche des gesamten Gebäudes beträgt. In diesem Falle müssen sie nicht dämmen.


Nach §25 der Energieeinsparverordnung können sie eine Befreiung beantragen, wenn die Maßnahme wegen besonderer Umstände, durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen würde. Ansprechpartner ist dabei die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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