x
Expertenrat

Muss ich meine Fassade dämmen und was ist bei regelmäßigem Hochwasser zu beachten?

Frage von Klaus L. am 26.03.2018 

Ist für ein Restaurant im EG eine Wärmedämmung erforderlich. Falls ja, was ist die beste Lösung? Der Bereich wird jährlich bis zu 2 m. Höhe von Hochwasser belastet. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Fassadendämmung wird nur dann zur Pflicht, wenn noch kein Wärmeschutz vorhanden ist und Sie mehr als 10 Prozent der Fassade sanieren. Im Sinne der EnEV also immer dann, wenn Sie den Putz erneuern (den alten abschlagen und komplett neu aufbringen) oder außen eine neue Bekleidung in Form von Platten, plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen anbringen. Ohne eine der genannten Maßnahmen müssen Sie erst einmal nicht dämmen.

Ob sich die Maßnahme aus wirtschaftlicher Sicht dennoch lohnt, kann nur ein Energieberater vor Ort feststellen. Diesen finden Sie unter anderem über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der dena.

Planen Sie Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, empfiehlt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in seiner Hochwasserschutzfibel eine wasserabweisende Dämmung. Infrage kommen Dämmstoffe wie Polystyrol-Hartschäume (EPS und XPS), Schaumglas (CG) und Polyurethan (PU). Ungeeignet sind hingegen Faserdämmstoffe aus Holzfaser, Flachs, Hanf etc.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo